Abgesetzt: Strafbarkeit einer Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz
Die erste Beratung des von der AfD-Fraktion angekündigten Gesetzentwurfes „zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz“ am Freitag, 24. April 2026, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Nach halbstündiger Aussprache sollte der Entwurf ursprünglich dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/21.04.2026)
