Gesetzentwürfe und Anträge zum Steuersystem

Die Steuerpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 8. Oktober 2026. Im Anschluss an die einstündige Aussprache soll über alle Vorlagen abgestimmt werden. Finanzausschuss empfiehlt Ablehnung Zu den Anträgen mit den Titeln „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/7081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die Ablehnung empfohlen wird. Beim Antrag „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen“ (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/7070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ebenfalls die Ablehnung vor – ebenso wie beim Antrag mit dem Titel „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“ (21/4456(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4892(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zum Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ (21/4745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird in der Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/5199(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Ablehnung empfohlen. Beim Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet das Votum des Finanzausschusses (21/7081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ebenfalls Nein. Auch beim Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) empfiehlt der Finanzausschuss die Ablehnung (21/6112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Antrag der Grünen Die Grünen wollen kleine und mittlere Einkommen steuerlich gezielt entlasten. Die Bundesregierung wird in dem Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel. Zweiter Antrag der Grünen In dem Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten. Die Abgeordneten erläutern, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellen die Abgeordneten fest. Dritter Antrag der Grünen Außerdem wollen die Grünen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In diesem Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen – trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. Vierter Antrag der Grünen In diesem Antrag (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geht es um die Bekämpfung der organisierten Steuerhinterziehung durch Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle. Gefordert wird die Schaffung einer spezialisierten Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene. Dadurch sollen komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver bewältigt werden können. Außerdem sollen Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung geschlossen werden. So wird gefordert, die Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe anzuheben. Ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer soll auf Grundlage der verpflichtenden-E-Rechnung für Unternehmen eingeführt werden, damit Transaktionsverläufe in Echtzeit geprüft und die heutigen Umsatzsteuermeldungen ersetzt werden können. So könnten gleichzeitig Bürokratie abgebaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Unter Berufung auf Schätzungen schreibt die Fraktion, dass dem Staat rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen würden. Allein durch Cum-Cum-Geschäfte belaufe sich der Schaden in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro. Hinzu kämen 7,2 Milliarden Euro aus Cum-Ex-Geschäften, von denen bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden sei. Zusätzlich würden jedes Jahr schätzungsweise 31,3 Milliarden Euro an Umsatzsteuer verloren gehen. Fünfter Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, „der die de facto Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“, heißt es in diesem Antrag (21/4456(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Gesetzentwurf der Grünen Im Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ (21/4745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kritisieren die Grünen: „Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.“ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: „Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.“ Um diesen Umstand zu ändern, sehe „der Gesetzentwurf vor, die erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen“. Die Grünen erklären: „Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.“ Zweiter Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit diesem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Dritter Gesetzentwurf der Grünen Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll entfallen. Das sieht ein weiterer Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. (bal/hle/hau/28.09.2026)