Antrag fordert Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Die AfD-Fraktion fordert eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Dazu hat sie einen Antrag mit dem Titel „Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen“ (21/5059) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Die AfD fordert in ihrem Antrag, die Berufsfreiheit für Selbstständige sicherzustellen und die Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher zu machen. Selbstständige und Freiberufler würden zum wirtschaftlichen Wohlstand und zur Modernisierung in Unternehmen wesentlich beitragen. „Sie ermöglichen flexible Zusammenarbeit, schließen Kompetenzlücken und unterstützen die zügige Umsetzung von Modernisierungsvorhaben – branchenübergreifend von Industrie und Mittelstand über Handwerk und Bildung bis hin zu Gesundheit, Kultur und öffentlicher Verwaltung. Zugleich eröffnet Selbstständigkeit in Zeiten des Strukturwandels neue Erwerbschancen und stärkt eigenverantwortliche Lebens- und Berufswege“, schreiben die Abgeordneten darin. Sie kritisieren jedoch das Statusfeststellungsverfahren (Paragraf 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) der Deutschen Rentenversicherung als unklar und oft nicht nachvollziehbar. „Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung wird maßgeblich anhand einer Gesamtwürdigung unbestimmter Rechtsbegriffe vorgenommen. Maßstäbe, die aus der klassischen Betriebsorganisation stammen, werden auf moderne, agile Projektarbeit übertragen und führen zu schwer prognostizierbaren Ergebnissen“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, um das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren. Ein zweiter Gesetzentwurf soll das Verfahren zur Anrechnung von (freiwilligen) Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung sowie sozialen Pflegeversicherung auf nachträglich festgestellte Pflichtbeiträge etablieren. (che/16.04.2026)
