Tierschutz und Forschung: Wirksamer Schutz von Versuchstieren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen“ (21/5325) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Die Grünen hatten für Federführung beim Landwirtschaftsausschuss plädiert und wurden darin von der AfD und der Linken unterstützt. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD überstimmte sie jedoch und legte die Federführung beim Forschungsausschuss fest. Antrag der Grünen Die Grünen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die Paragrafen 7 bis 10 des Tierschutzgesetzes die Voraussetzungen, Grenzen und Genehmigungsverfahren für Tierversuche regeln. Sie verankerten vor allem die ethische Abwägung, die Verpflichtung zur Unerlässlichkeit von Tierversuchen sowie das Prinzip von Ersatz, Reduktion und Verbesserung von Tierversuchen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei vorgesehen, für wissenschaftliche Tierversuche ein eigenständiges Gesetz zu schaffen. Eine Herausnahme dieser Paragrafen aus dem Tierschutzgesetz würde nach Ansicht der Fraktion den Schutz von Versuchstieren aus seinem systematischen Zusammenhang lösen, zu einer Fragmentierung des Tierschutzrechts führen und könnte das Risiko einer Absenkung des bestehenden Schutzniveaus mit sich bringen. Gleichwohl müsse der rechtliche Rahmen überarbeitet werden, so die Fraktion, um zeitgemäßem Tierschutz und zukunftsweisender Forschung zu entsprechen. Die Abgeordneten setzen sich sowohl für eine Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes als auch der Tierschutz-Versuchstierverordnung ein. Damit könnte den Forschenden Rechtssicherheit gewährleistet werden. Staatliche Behörden würden klare Kriterien an die Hand gegeben werden, um Tierschutzstandards hochzuhalten, argumentiert die Fraktion. Zudem sollte gemeinsam mit den Ländern eine angemessene Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden sichergestellt werde, heißt es in dem Antrag. Die Grünen fordern sie die Bundesregierung unter anderem auf, von der Herausnahme der Paragrafen 7 bis 10 aus dem Tierschutzgesetz ausdrücklich Abstand zu nehmen und den bestehenden gesetzlichen Rahmen für den Schutz von Versuchstieren vollständig im Tierschutzgesetz zu belassen. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass Tierversuche auch künftig eindeutig dem Schutzzweck des Tierschutzgesetzes unterliegen, nicht aus dessen systematischem Zusammenhang gelöst werden und nicht durch eine gesetzliche Auslagerung abgeschwächt werden.(vom/mis/16.04.2026)
