Bundestag debattierte über Vorkaufsrechte der Kommunen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, über die Rückführung privatisierter Aufgaben in die öffentliche Hand debattiert. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rekommunalisierung statt Ausverkauf – Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt“ (21/5327) vor, der nach 20-minütiger Aussprache zusammen mit einem weiteren Antrag der Fraktion mit dem Titel „Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden“ (21/4876) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Erster Antrag der Linken In ihrem ersten Antrag (21/5327) fordert Die Linke, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorlegen soll. Damit soll die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden. Seitdem könne das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) kaum noch zur Anwendung kommen, erklärt die Fraktion. Bis zu dem Urteil sei das kommunale Vorkaufsrecht von vielen Kommunen angewandt worden, um Mieter vor erhebliche Mietsteigerungen zu schützen. Die Linke fordert, mit einer gesetzlichen Regelung den Kommunen den Vorkauf von Wohnhäusern in sozialen Erhaltungsgebieten zu ermöglichen, wie es vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2021 praktiziert worden sei. Außerdem sollten die Möglichkeiten von Vorkäufen noch erweitert werden, zum Beispiel durch längere Vorkaufsfristen. Das kommunale Vorkaufsrecht soll außerdem auf Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden und auch bei „Share Deals“ möglich sein, wenn Anteile an Grundstücksgesellschaften verkauft werden oder Grundstücke in solche Gesellschaften eingebracht werden. Zur Ausübung der Vorkaufsrechte soll geprüft werden, wie den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden kann. Zweiter Antrag der Linken Die Bundesregierung soll sich laut dem zweiten Antrag der Linken (21/4876) dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert Die Linke in ihrem zweiten Antrag. Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen. Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden. Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten. (hle/eis/16.04.2026)
