Debatte über Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen
Die AfD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf „zum Verbot der Finanzierung von politischen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln“ (21/577) in den Bundestag ein. Die erste Lesung zu dem aktuell noch nicht vorliegenden Entwurf ist für Freitag, 27. Juni 2025, geplant. Nach einstündiger Debatte ist die Überweisung an den federführenden Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung vorgesehen. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Gesetzentwurf schlägt die AfD eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung mit dem Ziel vor, „Zuwendungen an Vorfeldorganisationen von politischen Parteien“ zu untersagen. Eine Vorfeldorganisation soll demnach eine Organisation sein „die im politischen Meinungskampf für oder gegen eine politische Partei auftritt oder wesentliche Forderungen einer politischen Partei zur eigenen Zielsetzung macht“. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen einer Korrektur bedürfe. „Das staatliche Neutralitätsgebot verlangt es, dass die Regierung nicht mit öffentlichen Mitteln, die von der Gesamtheit aller Steuerzahler aufgebracht werden, ein politisches Vorfeld finanzieren darf, das über die Beeinflussung der Wähler die Macht der Regierung sichert“, heißt es weiter. (scr/hau/25.06.2025)