Entwurf zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes
Die Abgeordneten befassen sich am Donnerstag, 22, Mai 2025, mit dem Kulturgutschutzgesetz. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG, 21/219) vorgelegt. Die Vorlage wird im Anschluss der ersten Beratung voraussichtlich an den Ausschuss für Kultur und Medien zur Federführung überwiesen. Leihverkehr mit Kulturgütern Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten soll erleichtert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes vor. In solchen Fällen soll eine Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden können. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten. Erleichtert werden soll auch der Handel mit Kulturgütern. So sollen die Bestimmungen über zusätzliche Sorgfaltspflichten der Händler, etwa zum rechtmäßigen Erwerb oder zur Ein- und Ausfuhr, erst ab einem Wert von 5.000 Euro statt 2.500 Euro gelten. Für archäologische Kulturgüter hingegen sollen weiterhin die strengeren Regeln gelten. Empfehlungen zur Anwendung des Gesetzes Mit den Änderungen folgt die Regierungskoalition den Empfehlungen des im Mai 2022 vorgelegten Berichts (20/2018) zur Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes. Zudem soll das Gesetz an das weiterentwickelte EU-Recht angepasst werden. Insbesondere die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 7. Juni 2019 macht Änderungen und Klarstellungen notwendig. Grundsätzlich hat sich das Kulturgutschutzgesetz nach Ansicht der Bundesregierung seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2016 bewährt. Deshalb bedürfe es „keiner Generalrevision“. Bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Bundestag in erster Lesung beraten worden war und über den der Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt hatte. Wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition konnte das Gesetzesvorhaben jedoch nicht mehr abgeschlossen werden. (aw/eis/21.05.2025)