Regierung plant Modernisierung des Genossenschaftsrechts

Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (21/8410(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Mit dem Gesetz soll insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung getragen werden. Der Entwurf wurde ebenso wie ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen“ (21/8539(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im Anschluss an die 30-minütige Debatte dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Bürger-Baugenossenschaft verankern – Wohneigentum risikoarm möglich machen“ (21/8538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde darüber hinaus an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage darlegt, soll zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften soweit wie möglich die Textform verankert werden. Auch sollen den Angaben zufolge digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden. „Zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sollen verschiedene Vorschläge aus der Praxis aufgenommen werden, etwa zur Behandlung investierender Mitglieder und zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit“, führt die Bundesregierung weiter aus. Zur Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft soll danach „eine Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen, die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht beschleunigt und eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister vorgesehen werden“. Bei den Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften sollen den Angaben zufolge unter anderem Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt werden wie etwa die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist. Antrag der Linken Mitarbeiter sollen ihre Betriebe leichter gemeinsam übernehmen können. Das fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Genossenschaftsgesetz die Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft als Sonderform gesetzlich zu verankern. Damit soll Beschäftigten ermöglicht werden, ihren Betrieb gemeinsam zu übernehmen, ohne selbst nennenswertes Kapital aufbringen zu müssen. Die Übernahme soll über Kredite finanziert werden, die aus künftigen Unternehmensgewinnen getilgt werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion steuerliche Erleichterungen für solche Übernahmen und einen besseren Zugang zu Förderkrediten. Beschäftigte sollen zudem ein Informations- und Angebotsrecht erhalten, wenn ihr Betrieb geschlossen oder verkauft werden soll. Zur Begründung verweist die Fraktion auf die zunehmenden Schwierigkeiten mittelständischer Unternehmen, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu finden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt die rechtliche Verankerung von Bürger-Baugenossenschaften. Neben Maßnahmen im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Grundstückserwerb werden Befreiungen von der Grunderwerbsteuer gefordert. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen Nachrangdarlehen zum Zwecke des Eigenkapitalersatzes für die Wohnraumbildung durch Bürger-Baugenossenschaften bereitgestellt werden. Außerdem sollen das Gebäudemodernisierungsgesetz aufgehoben und energetische Anforderungen im Neubau konsequent auf das unionsrechtlich zwingende Mindestmaß begrenzt werden. In der Begründung des Antrags wird der Koalition vorgeworfen, mit ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform im Wesentlichen auf Digitalisierung, Gründung und Aufsicht zu setzen. „Es fehlt der Wille zur breit wirkenden individuellen Eigentumsbildung“, wird von der AfD-Fraktion kritisiert. Hier setze die vorgeschlagene Bürger-Baugenossenschaft an, die risikoarm Wohneigentum auch für Normalverdiener möglich machen könne. „Eine gesetzlich abgesicherte, zweistufige Erwerber- und Umwandlungskonstruktion mit treuhänderischer Einlagenverwaltung, Fertigstellungs- und Ausfallabsicherung sowie grunderwerbsteuerlich entlasteter Überführung in Wohnungseigentum wird helfen, damit Deutschland zu einem Land der Eigentümer werden kann“, stellt die AfD-Fraktion fest. (sto/hle/hau/14.10.2026)