Erste Lesung zur geplanten BAföG-Novelle

Der Bundestag berät die BAföG-Novelle am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung. Nach der 60-minütigen Aussprache soll der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze“ (30. BAföGÄndG, 21/8405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Weiterbildung für alle möglich machen – Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren“ (21/2562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend dabei soll der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten angehoben werden: Zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ansteigen. Zusätzlich sieht die Bundesregierung ab dem Wintersemester 2028/2029 eine jährliche Anhebung der Freibeträge vor. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen außerdem angepasst werden, sodass das Bafög die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtige. Auch bei der Wohnkostenpauschale sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende soll der Zuschlag zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent von 380 Euro auf 440 Euro steigen. Gleichzeitig soll die Wohnkostenpauschale für im Elternhaus wohnende Studierende auf 41 Euro gesenkt und in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft werden. Anträge künftig ausschließlich über digitales Antragsportal Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf, die Antragstellung zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. So sollen Anträge künftig ausschließlich über das digitale Antragsportal „Bafög Digital“ gestellt werden. Eine Abweichung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein. Entfallen sollen außerdem aufwändige einzelfallbezogene Regelungen wie etwa „der Leistungsnachweis für den Erhalt von Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an“. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld solle auch weiterhin in ähnlichem Umfang wie im Bafög erfolgen. Stellungnahme des Bundesrates In einer Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar einen Teil der Änderungen, macht jedoch deutlich, dass die Reform insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibe. So kritisiert er unter anderem, dass die Wohnkostenpauschale nicht, wie im Koalitionsvertrag angegeben, zum Wintersemester 2026/2027, sondern erst zum Sommersemester 2027 ansteige. Außerdem bemängelt er die Senkung beziehungsweise Streichung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die noch im Elternhaus wohnen. Für den Bundesrat sei nicht hinreichend belegt, dass der angehobene Bedarfssatz bei im Elternhaus wohnenden Studierenden ausreiche. Er befürchte vielmehr, dass durch die Änderung eine zusätzliche Belastung für Studierende und Eltern entstehe. Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat, dass die geplante zweite Anhebung der Bedarfssätze erst zum Sommersemester 2029 und somit ebenfalls ein Semester später als im Koalitionsvertrag vereinbart erfolgen solle. Auch würde die geplante jährliche Anhebung der Freibeträge nicht ausreichen, um die inflationsbedingte Kostensteigerung auszugleichen, heißt es in der Stellungnahme. Da die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrats nach einer deutlichen „Vereinfachung und Verschlankung der gesetzlichen Regelung“, einer stärkeren Nutzung von Pauschalen, längeren Bewilligungszeiträumen sowie dem Verzicht auf Wiederholungsanträge nicht angemessen aufgegriffen habe, fordert der Bundesrat hier eine Nachjustierung. Die Bundesregierung lehnt die Forderungen des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung mehrheitlich ab. Antrag der Grünen Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird das sogenannte Aufstiegs-BAföG den Lebensrealitäten vieler möglicher Empfänger nicht mehr gerecht und bedarf einer Reform. Daher fordert sie in ihrem Antrag (21/2562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem den Unterhaltsbeitrag auch für Aufstiegsfortbildungen in Teilzeit öffnen soll. Außerdem solle der Kinderbetreuungszuschlag auf 250 Euro pro Monat angehoben werden. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei für die Teilnehmenden werden, „indem der Darlehensanteil vollständig entfällt“, heißt es in dem Antrag. (des/hau/13.10.2026)