Polizei- und Zollzusammenarbeit mit Belgien erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (21/8242(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem am 29. April 2024 in Brüssel unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag) werde das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern, heißt es in dem Entwurf. Der Vertrag stelle eine Vertiefung der Zusammenarbeit beider Staaten im Rahmen der bestehenden bi- und multilateralen Ver träge dar. Damit werde die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht, schreibt die Bundesregierung. Der Vertrag löse innerstaatlich das Erfordernis eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes aus. Er sehe an verschiedenen Stellen vor, dass ergänzende Regelungen in Durchführungsvereinbarungen getroffen werden können. Bei einigen Regelungsbereichen erscheint aus Sicht der Regierung die Möglichkeit zu einer Inkraftsetzung im Wege von Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend. Vielmehr seien mit Blick auf die normative Tragweite der Vereinbarungen rechtsetzende Maßnahmen erforderlich. (hau/08.10.2026)
