Experten: Beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht nachlassen
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch die Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung und der Marktstammdatenregisterverordnung infolge der Abwicklung des Regionalnachweisregisters sowie zur Neuregelung der Subdelegation an das Umweltbundesamt (21/7819(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz, 21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein EEG mit fairen Chancen für alle“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten – Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen – Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen“ (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der Bewertung des Regierungsentwurfs gehen die Meinungen der Sachverständigen weit auseinander. Während Industrieverbände das Vorhaben der Regierung, den Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizienter und marktorientierter organisieren zu wollen, begrüßen, warnen Umwelt- und Vertreter der Wind- und Solarbranche vor einer Verzögerung beim Ausbau von Wind- und Solarenergie. Alle Seiten verlangen erhebliche Nachbesserungen. Warnung vor stetig steigenden Systemkosten Dr. Sebastin Bolay, Bereichsleitung Energie, Umwelt, Industrie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), sprach sich zwar für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aus, warnte aber vor „einem Teufelskreis stetig steigender Systemkosten“. Damit würde die Elektrifizierung in der Wirtschaft unattraktiver, weil die Netzentgelte anstiegen. „Deswegen sollte bei der Energiewende deutlich mehr Nachfrage getrieben werden als bisher.“ Sehr kritisch sieht er auch die Einführung von Differenzverträgen, „weil dadurch die Marktintegration erneuerbarer Energien massiv behindert wird“, sagte Bolay. Sollte die Bundesregierung bei ihrer geplanten Umstellung auf Differenzverträge bleiben, dann solle die Dauer der Förderjahre auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 schrittweise abschmelzen, sodass nach 2045 keine Förderansprüche für Neuanlagen mehr bestünden. Außerdem sprach Bolay sich für eine jährliche Kopplung der Ausbauziele erneuerbarer Energien an die tatsächliche Stromnachfrage aus. Die im aktuellen EEG verankerte Nachfrage von 750 TWh dürfte weit unterschritten werden. „Seit Jahren geht die Nachfrage sogar zurück“, sagte Bolay. Ob der Anstieg im ersten Halbjahr 2026 eine tatsächliche Trendumkehr darstelle, werde sich zeigen. „Branche braucht planbare Perspektiven“ Björn Spiegel ist Leiter Politik & Strategie der ARGE Netz. Die Unternehmensgruppe vertritt die Betreiber von Wind-, Solar- und Biogasanlagen in Schleswig-Holstein, insbesondere von regionalen Bürgerenergiegesellschaften. „Die gesamte Branche will Milliarden investieren und dafür braucht es vor allem Verlässlichkeit und planbare Perspektiven für diese Investition“, forderte Spiegel. Das Gesetzesvorhaben sehe jedoch die Senkung von Ausschreibungen vor. Eine Absenkung des Höchstwertes klinge angesichts der sinkenden Zahl der Ausschreibungen bei Photovoltaik und Wind „vielleicht plausibel, ist aber brandgefährlich“, warnte Spiegel. Ab dem kommenden Jahr müssten Investoren sämtliche Risiken und zusätzliche Kosten einpreisen, was am Ende zu höheren Stromkosten führen werde. Er verlangte, die Bürgerenergiegesellschaften in das wettbewerbliche Ausschreibungssegment zu überführen. „Die Bürgerenergie steht für sich als Inbegriff für regionale Wertschöpfung, Akteursvielfalt und Akzeptanz“, sagte Spiegel. Vor dem Hintergrund hoher Preise für importierte, fossile Energie und im Sinne des Klimaschutzes plädierte er für den stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Bürgerenergieprojekte böten erhebliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile, da sie es Bürgern ermöglichten, die Energiewende aktiv mitzugestalten und finanziell von ihr zu profitieren. „Das Biomasse-Ziel erhöhen“ Sandra Rostek, Leitung Politik im Hauptstadtbüro Bioenergie. In dem Verband sammeln sich unter anderem Energieversorgungsunternehmen, Versicherungen und Hersteller von Versorgungssystemen. Rostek betonte: „Das Ziel der laufenden EEG-Novelle muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen wie die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger zum Zweck einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken.“ Der vorliegende Entwurf werde dem „in keiner Weise gerecht“, sagte Rostrk. Sie verlangte vor allem, das Biomasse-Ziel zu erhöhen. Das aktuelle Biomasse-Ziel von 9,5 Gigawatt (GW) im Jahr 2030 und 2035 stelle zwar eine Stabilisierung der Stromerzeugungskapazität von Biomasseanlagen dar, führe aufgrund der Flexibilitätsvorgaben für Biogasanlagen aber zu einem massiven Rückgang der Strommenge. Die aus Biomasse erzeugte Strommenge müsse mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden und das volle Flexibilitätspotenzial der Anlagen gehoben werden. Der Maisdeckel gehöre gestrichen. Außerdem sollten Batteriespeicher auch bei Bioenergieanlagen als Flexibilitätsoption „ausdrücklich ermöglicht werden“, zumal bei festen Biomasseanlagen eine Flexibilisierung der Anlage technisch nur bedingt möglich und bei kleinen Biogasanlagen eine Überbauung oft nicht wirtschaftlich sei. „Zehntausende Solarjobs stehen auf dem Spiel“ Carsten Körnig, Bundesverband Solarwirtschaft, vertritt die Interessen von rund 1.000 Mitgliedsunternehmen aus der Solar- und Solarspeicherbranche. Er betonte, dass die Solartechnik „trotz beachtlicher Erfolge auch weiterhin auf verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen angewiesen ist, um die gesetzlich verankerten Ausbauziele erreichen zu können“. Die im Gesetzentwurf des EEG vorgesehenen, „teils gänzlich unverhältnismäßigen Einschnitte und Auflagen“ würden insbesondere PV-Anlagen in der für die Energiewende systemrelevanten PV-Leistungsklasse 2-100 Kilowatt-Peak (kWp) im Falle ihrer Umsetzung die Investitionsgrundlage entziehen, beklagte Körnig. Das geplante Ende der Einspeisevergütung, die Pflicht zur Direktvermarktung auch für PV-Kleinanlagen sowie der Redispatchvorbehalt besäßen das Schadenspotenzial, „die PV-Nachfrage insgesamt zu halbieren und damit das Erreichen der gesetzlich verankerten EE-Ausbau- und Klimaschutzziele ernsthaft zu gefährden“, sagte er. Neben der politischen Glaubwürdigkeit stünden „Zehntausende Solarjobs, ein zweistelliger Milliardenumsatz und entsprechende Ausfälle für den Bundeshaushalt auf dem Spiel“. Aus diesem Grund sollten die Förderungen nicht abgeschafft, sondern nachjustiert werden. Zudem sprach er sich gegen „den Zwang zur Direktvermarktung“ aus. Warnung vor einer Förderlücke mit negativen Folgen Prof. Dr. Thorsten Müller, Professor für Umweltenergierecht an der Leuphana Universität Lüneburg und Wissenschaftlicher Leiter und Gründer der Stiftung Umweltenergierecht, warnte vor einer Förderlücke mit negativen Folgen für den Zubau von erneuerbaren Energien und die Erreichung der Klimaziele. Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 laufe am 31. Dezember 2026 aus. Danach könnten auf Basis des geltenden EEG, auch wenn dies im aktuellen Gesetz selbst nicht geregelt und die Neubegründung von Ansprüchen nach deutschem Recht unbeschränkt möglich sei, keine neuen Förderansprüche beihilferechtlich wirksam begründet werden. „Unionsrechtlich wäre es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Europäische Kommission auf Antrag Deutschlands für das geltende EEG 2023 eine weitere, erneut kurzzeitig befristete beihilferechtliche Genehmigung erteilt“, sagte Müller. Außerdem verwies er auf die Wirkung, die die geplante Gesetzesänderung habe. Die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für zukünftige Anlagen unter 100 Kilowatt (kW) sei für Anlagen ab 25 Kilowatt (kW) lediglich eine Umstellung des Förderinstruments. „Für Anlagen unter 25 kW ist der Wegfall jeglicher Förderung nach dem Wegfall der zeitlich begrenzten Übergangsregelungen dagegen ein Paradigmenwechsel“, betonte Müller. „Investoren müssen sich auf Rahmenbedingungen verlassen können“ Ursula Heinen-Esser, Präsidentin beim Bundesverband Erneuerbare Energie, schloss sich ihren Vorrednern an und betonte, dass sich Investoren auf Rahmenbedingungen verlassen können müssten. Aus diesem Grund verlangte sie von der Bundesregierung ein Bekenntnis dazu, dass die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV und kleine Wasserkraft erhalten bleiben müsse. „Eine verpflichtende Direktvermarktung unter 100 Kilowatt (kW) ist erst dann sinnvoll, wenn technische und prozessuale Voraussetzungen massengeschäftstauglich sind“, sagte Heinen-Essser. Auch sie will die Stromerzeugung aus Biomasse stabilisieren und „konsequent flexibilisieren“. Sie fordert mindestens 2.500 Megawatt (MW) Ausschreibungsvolumen pro Jahr bis 2032, eine Verlängerung der Anschlussförderung auf 15 Jahre und die Streichung des Maisdeckels. „Der neue CfD-Rahmen muss Investitions- und Vermarktungsrisiken realistisch abbilden“, sagte sie. Erforderlich seien ein ausreichend bemessener Marktwertkorridor, dessen Sicherheitszuschlag bei Wind und Solar dynamisch um sechs Prozent des technologiespezifischen Marktwerts ansteige, eine De-minimis-Grenze von mindestens 200 Kilowatt (kW) sowie ein regulatorisches Verfahren zur Abschöpfung von Übergewinnen auf Grundlage real erzielter Erlöse. Außerdem solle der vorgesehene Pachtdeckel für Windenergie an Land gestrichen werden. „Beschäftigungsorientierte Kriterien verankern“ Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), unterstrich, dass „ein konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien zu einer verlässlicheren und mittelfristig günstigeren Energieversorgung beiträgt und Beschäftigung in Energiewirtschaft, Handwerk und Transformationsindustrien schafft“. Das EEG schaffe die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den Erneuerbaren-Ausbau. Die staatliche Absicherung des Erneuerbaren-Ausbaus bleibe notwendig und müsse über das EEG hinaus industriepolitisch begleitet werden. Der Förderrahmen müsse eine industrie- und beschäftigungspolitische Komponente umfassen. „Wir fordern die Verankerung beschäftigungsorientierter Kriterien“, sagte Moch. Es brauche eine verbindliche Local-Content-Komponente im Förderrahmen, um die industrielle Resilienz Europas zu wahren und gezielt Beschäftigung und Wertschöpfung am heimischen Standort zu fördern. Eine bessere Priorisierung von Netzanschlussbegehren und eine Beteiligung von Anlagenbetreibern an den Netzausbaukosten bewertet Moch „als grundsätzlich sinnvoll“. „Schwächung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“ Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Deutscher Städte- und Gemeindebund, Dr. Till Jenssen, Deutscher Städtetag, Martin Klausch, Referatsleiter Deutscher Landkreistag, sehen im vorliegenden Gesetzentwurf „insgesamt“ eine Schwächung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. „Insofern sehen wir den Gesetzentwurf auch in einem Spannungsverhältnis zu den gesetzlich verankerten Klimaschutzzielen von Bund, Ländern und Kommunen“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Vor allem der vorgesehene Pachtdeckel „erscheint nicht sachgerecht, und es bestehen erhebliche Zweifel, ob er einer rechtlichen Überprüfung standhält“, schreiben die Sachverständigen. Pachteinnahmen aus der Verpachtung geeigneter Flächen seien für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle und trügen zur Finanzierung von Daseinsvorsorge, Infrastruktur sowie Klimaschutz- und Energiewendeprojekten bei. Begrüßt wird, dass die Beteiligung künftig an die tatsächlich erzeugte Strommenge anknüpfen soll. „Kritisch sehen wir aber, dass fiktive Strommengen nicht mehr berücksichtigt werden sollen“, sagte Eva Bode. Das seien die Strommengen, die aufgrund von netzbedingten Abriegelungen gar nicht erst erzeugt werden. Dort, wo viele Windräder stünden und die Netzkapazität fehle, werde in Zukunft weniger an die Kommune fließen. „Das ist kontraproduktiv für die Akzeptanz“, so Bode. „Wildwuchs- und Nutzungskonkurrenzen verhindern“ Dr. Till Jenssen verwies auf die steigenden Kosten für importierte Energie. „Insofern brauchen wir hier mit dem EEG auch einen Rahmen, der sicherstellt, dass die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren nicht nachlässt“, sagte er. Martin Klausch verdeutlichte, dass sich die meisten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Speicher und Netzleitung in den Landkreisen befänden. „All diese Vorhaben beanspruchen jedoch Fläche, dadurch entstehen Konflikte vor Ort“, so Klausch. Um die Akzeptanz für die Energiewende nicht zu gefährden, müssten Wildwuchs- und Nutzungskonkurrenzen verhindert beziehungsweise minimiert werden. „Wir plädieren dafür, PV-Anlagen zunächst auf versiegelten Flächen zu installieren, bevor man auf die freie Fläche geht“, forderte Klausch. Die Energiewende werde „nur zu einem Erfolg, wenn sie zur Wertschöpfung vor Ort beiträgt und Belastungen kompensiert werden“, sagte er. (nki/05.10.2026)
