Kartellrechtsverfahren sollen effizienter und digitaler werden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (21/7865(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit sollen Kartellrechtsverfahren schneller, effizienter und digitaler werden und das Bundeskartellamt entlasten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf setzt Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um. Auslöser für die Anpassungen ist die Absicht, die Fusionskontrolle an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung anzupassen, die Missbrauchsaufsicht im Energiebereich zu verlängern und die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bei öffentlichen Vergaben zu verbessern. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Einführung eines Vergabescreenings durch das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt soll die Befugnis erhalten, Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch und verdachtsunabhängig auszuwerten, um Kartellabsprachen besser aufdecken und verfolgen zu können. Dafür wird eine neue Datenübermittlungspflicht für Auftraggeber geschaffen und eine Speicherdauer der Daten von fünf Jahren festgelegt. Amtszeit der Präsidenten des Bundeskartellamts wird befristet Außerdem sind die Reform der Fusionskontrolle und eine Anhebung der Umsatzschwellen vorgesehen. Die Umsatzschwellen für die Anmeldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen werden deutlich erhöht, weltweit auf 750 Millionen Euro, im Inland auf 75 Millionen Euro. Die Transaktionswertschwelle wird rechtssicher ausgestaltet und auf Fälle mit voraussichtlicher künftiger Inlandstätigkeit ausgeweitet, um insbesondere strategische Übernahmen innovativer Unternehmen – sogenannte „killer acquisitions“ – besser erfassen zu können. Darüber hinaus ist die Erweiterung der Ausnahmen vom Kartellverbot für Medienkooperationen vorgesehen. Private Rundfunkanbieter werden in die Ausnahmen vom Kartellverbot für Presseverlage einbezogen, um Kooperationen im intermedialen Wettbewerb mit großen Onlineplattformen zu erleichtern. Schließlich soll die Amtszeit der Präsidenten des Bundeskartellamts auf acht Jahre befristet werden, bisher gilt eine unbefristete Regelung. (nki/hau/24.09.2026)