Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (EEG-Novelle 2027, 21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert werden. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz, 21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linken mit dem Titel „Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten – Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen – Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen“ (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung „Das EEG 2027 bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläutet. Die Bundesregierung will zwar am Ziel festhalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in Deutschland im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern, der Ausbau müsse jedoch „system- und kosteneffizienter“ gestaltet werden. „Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst“, heißt es in dem Entwurf. Der Bund rechnet für die in diesem Zeitraum neu unter dem EEG geförderten Anlagen mit Ausgaben von etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf steige bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro und solle aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen Als zentrale Maßnahmen des Gesetzes gelten die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), die Anpassung der Ausschreibungsmengen und die Vereinfachung von Förder- und Nachweispflichten. Konkret bedeutet das die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen. Für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind feste Vergütungen für eingespeisten Strom noch bis Ende 2028 vorgesehen. Die Förderung soll aber deutlich gekürzt werden: Statt wie bisher über 20 Jahre soll sie nun noch drei Jahre laufen, der Satz sinkt auf 5,2 Cent je Kilowattstunde – nach zuletzt rund acht Cent. Auch für größere Anlagen ab 100 Kilowatt ist eine grundlegende Änderung vorgesehen: Für sie sollen künftig Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gelten. Dabei erhalten Betreiber zwar weiterhin eine Absicherung – verdienen sie am Markt aber deutlich mehr, etwa in Phasen hoher Strompreise, müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen. Zusätzliche Ausschreibungsmengen geplant Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt zwölf Gigawatt, heißt es in dem Entwurf. Um diese Ausbauziele zu erreichen, soll die bisherige Aufteilung des Zubaus mit Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Freiflächenanlagen zugunsten „kostengünstigerer Freiflächenanlagen geändert“ werden. Bei knappen Kapazitäten entscheidet nicht mehr die Reihenfolge der Anträge. Netzbetreiber dürfen Anschlussvorhaben künftig unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren. Werden neue Wind- und Solarparks bewusst in überlasteten Netzgebieten gebaut, entfällt für einen Teil des wegen Netzproblemen abgeregelten Stroms der finanzielle Ausgleich. Nach dem Kompromiss in der Regierung wird dieser Entschädigungsverzicht auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abschaffen. In einem vorgelegten Gesetzentwurf (21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, das EEG habe seit seiner Einführung im Jahr 2000 den Strommarkt planwirtschaftlich verzerrt und alle Ziele einer kostengünstigen, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung konterkariert. Anstelle einer Reform des EEG (Stand 2023) legen die Abgeordneten ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz“ (EEGAG) vor. Das EEG privilegiere durch Einspeisevorrang und garantierte Vergütungen Wind- und Solaranlagen, die mit dem Netzausbau, Reservekraftwerken und Redispatch-Maßnahmen verbundenen Kosten würden einseitig auf die Stromverbraucher umgelegt. Zudem beklagt die AfD-Fraktion, dass das Gesetz Naturschutz- und Immissionsschutzbelange „systematisch“ verdränge und sich Deutschland „in eine gefährliche Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen und Solartechnik“ begebe. Die durch den Stopp des EEG frei werdenden Mittel will die AfD-Fraktion zur Senkung der Energiesteuern nutzen. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab und legt mit dem Antrag „Energiewende gemeinsam gestalten“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen eigenen Vorschlag vor. Darin fordern die Abgeordneten die Beibehaltung einer angemessenen Förderung für alle Arten von Solardachanlagen für Unternehmen und für Privathaushalte. Die von der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Direktvermarktung für alle PV-Aufdachanlagen solle erst dann eingeführt werden, wenn die entsprechenden Bedingungen und Strukturen geschaffen seien, sodass sowohl kleine wie große Anlagen unkompliziert Reststrommengen verkaufen könnten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke lehnt den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG ab. Sie fordert in ihrem Antrag (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den Entwurf der EEG-Novelle so abzuändern, dass die Förderung für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) des zweiten Segments (Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden) erhalten bleibt, ebenso wie eine Sonderregelung (Privilegierung) für sogenannte besondere Solaranlagen – einschließlich Agri-PV. Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, mehrere Gesetze vorzulegen, um die Energiewende voranzubringen. Dazu gehört unter anderem ein Gesetzentwurf, der Standortkommunen einen Bonus von 25.000 Euro pro einem Megawatt-Leistung eines gebauten Windrades oder einer gebauten PV-Großflächenanlage gewährt. Darüber hinaus soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um das EEG-Ziel einer installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land von 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu erreichen. Ferner verlangt die Fraktion einen Gesetzentwurf, der zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen Resilienzausschreibungen in allen Segmenten (PV, Wind-an-Land und Wind-auf-See) vorsieht. (nki/hau/24.09.2026)
