Bundestag mach Weg für die EUDI-Wallet frei
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften“ (Digitale Identitätengesetz, 21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet, mit dem die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland geschaffen werden. Die Vorlage wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Änderungen beschlossen (21/8617(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem nahm das Plenum mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition eine Entschließung zur Einführung einer Pseudonymfunktion an. Der Haushaltsausschuss hat zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/8618(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Hingegen abgelehnt wurden Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/8624(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und Die Linke (21/8625(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abgelehnt wurde außerdem mit breiter Mehrheit ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU – Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben“ (21/6650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Hierzu lag ebenfalls eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (21/8610(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Wallet soll auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel ermöglichen, geht weiter aus dem Entwurf hervor. Die Bundesregierung betont, die Nutzung solle freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel würden nicht ersetzt. Erstmals stehe mit der Wallet ein elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte zur Verfügung. Nach Darstellung der Bundesregierung vereinfache die Wallet den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr und erleichtere den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftsleistungen, etwa im Banken- und Zahlungswesen. Die Wallet könne zudem grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden. Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen Der Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen, dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten der Behörden sowie Rechtsgrundlagen für behördliche Einzelmaßnahmen. Die Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung der EUDI-Wallet soll laut Entwurf das zuständige Bundesministerium treffen und im Bundesanzeiger bekannt geben. Die Wallet soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Für die Wirtschaft entstehe ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehe den Angaben zufolge insgesamt um rund 121,7 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig entstünden unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und bei der Bundesnetzagentur zusätzliche Personal- und Sachkosten für Aufbau und Betrieb der erforderlichen Infrastruktur. Änderungen im Digitalausschuss Die im parlamentarischen Verfahren erzielten Änderungen betreffen unter anderem den Zugang zu Verwaltungsleistungen, den Datenschutz und die Transparenz. So soll nun bei der Vergabe die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden. Ein zentrales Bürgerkonto des Bundes soll als freiwillig nutzbarer Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen dauerhaft zur Verfügung stehen. Nutzer sollen zudem die Möglichkeit erhalten, die Aufnahme ihres biometrischen Fotos in die digitalen Identitätsdaten abzulehnen. Die Frist für die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen soll von 24 auf zwölf Monate verkürzt und die Evaluation des Gesetzes vorgezogen werden. Gleichzeitig sollen zeitlich begrenzte Erprobungen stärker kontrolliert und der Digitalausschuss früher eingebunden werden. Weitere Änderungen sollen den Austausch biometrischer Daten zwischen Pass- und Ausweisbehörden erleichtern und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion bereits ab 13 Jahren ermöglichen. In dem Entschließungsantrag betonen die Fraktionen zudem, dass die Bundesregierung, wenn nicht zum Start der deutschen Wallet „d-you“ am 2. Januar 2027, die gesetzlich vorgeschriebene Pseudonymfunktion möglichst schnell nachliefern müsse. Die Funktion sei zwingend, um die Übereinstimmung mit Unionsrecht herzustellen. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, das Vorhaben grundsätzlich zu unterstützen, verlangt aber an mehreren Stellen Änderungen. Unter anderem spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass die Entscheidung über die Art der Bereitstellung der EUDI-Wallet nicht allein dem zuständigen Bundesministerium überlassen werden soll. Stattdessen solle sie per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Zudem regt die Länderkammer an, bei der Auswahl von Wallet-Anbietern die digitale Souveränität stärker zu berücksichtigen und Open-Source-Lösungen sowie europäische Anbieter zu bevorzugen. Außerdem fordert sie zusätzliche Sicherungen für den Fall, dass eine anerkannte Wallet eingestellt wird. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie halte daran fest, dass das zuständige Bundesministerium über die Bereitstellungsform der EUDI-Wallet entscheiden soll, und verweist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand einer Rechtsverordnung. Positiv und als prüffähig bewertet sie dagegen unter anderem Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der digitalen Souveränität, zur Sicherung der BundID sowie einzelne Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht. Weitere Forderungen, etwa zum Einsatz des Elster-Verfahrens, weist sie zurück. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Aufhebung der Artikel 5a-f, die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet), in der eIDAS-Verordnung einzusetzen. In dem entsprechenden Antrag verlangen die Abgeordneten, die Umsetzung des nationalen EUDI-Wallet-Projekts einzustellen und stattdessen „unverzüglich mit der Entwicklung einer nationalen Wallet, ausschließlich zur Optimierung von und für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen“ zu beginnen. Gleichzeitig solle die Bundesregierung analoge Alternativen zu digitalen Dokumenten bewahren und deren vollumfängliche, gleichberechtigte Anerkennung jederzeit gewährleisten, schreibt die Fraktion weiter. In der Begründung führen die Abgeordneten aus, dass die EUDI-Wallet der Grundstein für „weitreichende negative Entwicklungen“ sein könne. Eine nationale, auf Behördengänge begrenzte Wallet sowie die Bewahrung gleichberechtigter analoger Zugänge könnten diesen Risiken vorbeugen, heißt es darin weiter. (lbr/hau/09.10.2026)
