Bundestag lehnt AfD-Wahlvorschlag zum Verwaltungsrat der KfW ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, ohne Debatte einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, 21/8336(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Nominiert wwaren der hessische Abgeordnete Diplom-Kaufmann Christian Douglas und der bayerische Abgeordnete Rechtsanwalt Rainer Groß. Für den Wahlvorschlag stimmte die AfD-Fraktion, dagegen votierten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dem Verwaltungsrat der staatlichen KfW-Bankengruppe obliegt laut Satzung die Beratung und laufende Überwachung der Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der KfW durch den Vorstand. Dabei muss er den Vorstand auch im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Regelungen überwachen, soweit diese auf die KfW anwendbar oder entsprechend anwendbar sind. Der Verwaltungsrat muss der Erörterung von Strategien, Risiken und Vergütungssystemen für Vorstand und Mitarbeiter ausreichend Zeit widmen. Sieben Mitglieder des 37-köpfigen Verwaltungsrats werden vom Deutschen Bundestag bestellt. (vom/08.10.2026)