Gesetzentwürfe und Anträge zum Steuersystem abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, eine Reihe von Oppositionsvorlagen zur Steuerpolitik abgelehnt. In namentlicher Abstimmung wurden vier Anträge und drei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Einen Antrag der Fraktion Die Linke wurde per Handzeichen abgestimmt und fand ebenfalls keine Mehrheit. Zur Debatte stand zudem ein neuer Antrag der Grünen mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen tatsächlich entlasten und Rücklagen- und Vermögensaufbau stärken“ (21/8379(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Initiative wurde zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Grüne: Gerechtigkeitslücken schließen Sieben Abstimmungen über sieben Gerechtigkeitslücken: So beschrieb Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) ihre Sicht auf die Debatte zur Steuerpolitik. „Warum schließen Sie nicht die Lücke, dass man 300 Wohnungen steuerfrei erben und bei drei Steuern zahlt?“, fragte Beck. Eine weitere Lücke sei, dass man 26 Millionen Euro und noch viel mehr steuerfrei erben könne, aber bei einer kleineren Summe würden Steuern fällig. Die Grünen hätten sich in den letzten Jahren intensiv durch das Steuerrecht und viele dieser Ausnahmen, die das Steuerrecht kompliziert und superungerecht machten, gearbeitet. Sie hielt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, in Sachen Steuergerechtigkeit sei seit eineinhalb Jahren nichts passiert. Als ein Beispiel nannte sie die Grunderwerbsteuer. Sehr, sehr große Unternehmen könnten es so organisieren, dass sie die Grunderwerbsteuer umgingen. Berlin sei bei dem Wohnungskonzern Vonovia eine Milliarde Euro flöten gegangen, während alle anderen ihre Steuern zahlten. Sie verwies auf riesige Haushaltsprobleme. Die von den Grünen geforderten Maßnahmen brächten 20 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. CDU/CSU wirft Grünen Populismus und Neid vor Olav Gutting (CDU/CSU) hielt den Grünen vor: „Sie sagen Gerechtigkeit, meinen aber Steuererhöhung.“ Der tiefe Griff in die Taschen der Bürger sei bei ihnen eine Konstante. Tatsache sei, dass die zehn Prozent der höchsten Einkommensteuerzahler weit mehr als die gesamte Hälfte zum Einkommensteueraufkommen beitrügen. Er wolle einen Staat, der Menschen ermutige, etwas aufzubauen. Er wolle aber keinen Staat, der Menschen sage, sie seien jetzt zu erfolgreich. Der Staat solle die Leitern hinstellen, auf denen man hochklettern könne. Er solle nicht oben stehen und sagen, man sei zu weit geklettert. Eine Politik, die Neid organisiere, verteile am Ende nichts anderes als Ressentiments. Was die Grünen mit ihrer angeblichen Gerechtigkeitslücke propagierten, sei nichts anderes als Populismus und spalte die Gesellschaft. AfD: Grunderwerbssteuer auf selbstgenutztes Eigentum abschaffen Diana Zimmer (AfD) sprach von einer fragwürdigen Intervention von Seiten der Grünen. Statt Eigentumsbildung attraktiver zu machen, wollten diese mal wieder neue Steuerbelastungen für Immobilien schaffen. Außer Frage sei, dass missbräuchliche Gestaltungen bei großen Immobiliengeschäften unterbunden werden müsse. Aber dafür brauche es zielgenaue Regelungen statt einer pauschalen Ausweitung der Grunderwerbsteuer. Die AfD wolle die Grunderwerbssteuer für selbstgenutztes Eigentum abschaffen. Bei der Erbschaftsteuer sei nicht das eigentliche Problem, dass sie zu viele Ausnahmen habe. Das Problem sei die Erbschaftsteuer selbst. Der Staat greife beim Generationenwechsel auf Vermögen zu, das Familien und Unternehmer über Jahre aufgebaut hätten. Die Verschonungsregeln sollten verhindern, dass ein Unternehmen im Erbfall Substanz veräußern müsse, nur um eine Steuerforderung zu begleichen. SPD: Entlastungen sind auf den Weg gebracht Parsa Marvi (SPD) sagte, er erkenne an, dass die Grünen reale Themen und Herausforderungen aufgriffen. Der SPD sei sehr daran gelegen, die Erbschaftsteuer insgesamt neu zu ordnen und an ungerechte Privilegien für hohe Erbschaften dranzugehen. Auch über das Anliegen der Grünen der 300-Wohneinheiten-Regelung könne man sprechen. Ausdrücklich teile die SPD das Ziel, bei Kryptowährungen für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Umso mehr begrüße er, dass das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt habe, der die steuerliche Behandlung von Kryptowerten aufgreife. Bezüglich Einkommensteuerreform verwies er auf ein Zehn-Milliarden-Entlastungspaket, das die Koalition vorgelegt habe. Über eine noch größere Entlastung für Familien und Arbeitnehmer könne im weiteren parlamentarischen Verfahren geredet werden. Voraussetzung sei, dass eine seriöse und gerechte Gegenfinanzierung gelinge. Linke: Koalition legt Axt an den Sozialstaat Isabelle Vandre (Die Linke) erklärte, die Steuerungerechtigkeiten, über die in der Debatte geredet werde, seien durch nichts zu rechtfertigen und müssten endlich weg. Jeder Euro, der dem Staat durch Steuerschlupflöcher oder ungerechtfertigte Bevorteilung besonders Vermögender entgehe, fehle in den Kommunen, um Schulen zu sanieren, Schwimmbäder und Jugendclubs aufzuhalten oder eine flächendeckende wohnortnahe Gesundheitsversorgung abzusichern. CDU/CSU und SPD würden die Axt an den Sozialstaat legen und ihn in seinen Grundfesten erschüttern. Die Anträge der Grünen seien das Minimum in der Beseitigung der größten durch nichts zu rechtfertigenden Ungerechtigkeiten. Die Reichen würden immer weiter entlastet und alle anderen mit ihren Sorgen allein gelassen. Wohnungskonzerne müssten daran gehindert werden, noch mehr Bestände zu schlucken. Mit der Vergesellschaftung müsse angefangen werden. Sieben namentliche Abstimmungen Für den Antrag der Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 132 Abgeordnete, 445 votierten dagegen, drei enthielten sich. Für den Antrag der Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 132 Abgeordnete, 446 votierten dagegen, es gab eine Enthaltung. Für den Antrag der Grünen mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen“ (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 132 Abgeordnete, 446 votierten dagegen, es gab eine Enthaltung. Für den Antrag der Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“ (21/4456(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4892(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 132 Abgeordnete, 446 votierten dagegen, es gab eine Enthaltung. Für den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ (21/4745(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5199(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 131 Abgeordnete, 446 votierten dagegen. Für den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 131 Abgeordnete, 446 votierten dagegen. Für den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 132 Abgeordnete, 445 votierten dagegen. Der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ (21/5824(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8425(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür. Erster Antrag der Grünen In dem Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit sollte Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten. Die Abgeordneten erläuterten, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellten die Abgeordneten fest. Zweiter Antrag der Grünen Außerdem wollten die Grünen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In diesem Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie sollte durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläuterten, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen – trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellte die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. Dritter Antrag der Grünen In ihrem dritten Antrag (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ging es um die Bekämpfung der organisierten Steuerhinterziehung durch Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle. Gefordert wurde die Schaffung einer spezialisierten Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene. Dadurch sollten komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver bewältigt werden können. Außerdem sollten Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung geschlossen werden. So wurde gefordert, die Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe anzuheben. Ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer soll auf Grundlage der verpflichtenden-E-Rechnung für Unternehmen eingeführt werden, damit Transaktionsverläufe in Echtzeit geprüft und die heutigen Umsatzsteuermeldungen ersetzt werden können. So könnten gleichzeitig Bürokratie abgebaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Unter Berufung auf Schätzungen schrieb die Fraktion, dass dem Staat rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen würden. Allein durch Cum-Cum-Geschäfte belaufe sich der Schaden in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro. Hinzu kämen 7,2 Milliarden Euro aus Cum-Ex-Geschäften, von denen bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden sei. Zusätzlich würden jedes Jahr schätzungsweise 31,3 Milliarden Euro an Umsatzsteuer verloren gehen. Vierter Antrag der Grünen Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf vorlegen, „der die de facto Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“, hieß es in diesem Antrag (21/4456(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Gesetzentwurf der Grünen Im Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ (21/4745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kritisierten die Grünen: „Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.“ Weiter hieß es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: „Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.“ Um diesen Umstand zu ändern, sehe „der Gesetzentwurf vor, die erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen“. Die Grünen erklärten: „Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.“ Zweiter Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem zweiten Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung hieß es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schrieb die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch die Gesetzesänderung wurden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Dritter Gesetzentwurf der Grünen Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht sollte entfallen. Das sah der dritte Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Abgeordneten wollten Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Neuer Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen spürbar finanziell entlasten und strebt dafür eine Senkung von Steuern und Sozialabgaben an. In ihrem neuen Antrag (21/8379(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird gefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um damit alle Arbeitnehmer zu entlasten sowie für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Gesenkt werden sollen die Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Davon würden untere Einkommen, die oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer zahlen, überproportional profitieren. Außerdem werde die Wirtschaft bei den Lohnnebenkosten entlastet. Änderungen werden auch beim Unterhaltsvorschuss und beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gefordert. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden, „um insbesondere Zweitverdienende zu stärken“. Das Ehegattensplitting soll weiterentwickelt und der Splittingvorteil perspektivisch auf die Übertragbarkeit des Grundfreibetrags begrenzt werden. Die Stromsteuer soll gesenkt und der Direktauszahlungsmechanismus für ein Energiekrisengeld genutzt werden. Perspektivisch soll der Mechanismus ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimageldes genutzt werden. Der Rücklagen- und Vermögensaufbau soll durch ein deutliche Anhebung der Beträge der Arbeitnehmer-Sparzulage und für das Fondssparen sowie eine Anhebung des Sparerpauschbetrags gefördert werden. Für eine ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem Opt-out eingerichtet werden. Zur Gegenfinanzierung wird der Abbau ungerechtfertigter und ineffizienter Steuervergünstigungen vorgeschlagen, insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Immobilienbesteuerung und der Besteuerung von Kryptogewinnen. Digitalkonzerne sollen effektiv besteuert und die Finanz- und Steuerkriminalität effektiv bekämpft werden. Neben dem Abbau klima- und umweltschädlicher Fehlanreize will die Fraktion eine Übergewinnsteuer einführen, die im Bereich der Mineralölkonzerne auch preisdämpfend wirken würde. Zur Begründung heißt es, gerade kleine und mittlere Einkommen würden durch immer höhere Lebenshaltungskosten unter zunehmendem finanziellem Druck stehen. Nötig seien neben kurzfristigen Maßnahmen jetzt auch „strukturelle Entlastungen von Arbeit, die zeitnah und zielgerichtet bei den Menschen ankommen“. Vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollten spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. Antrag der Linken In ihrem abgelehnten Antrag forderte Die Linke von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem „den Melderahmen für Kryptowerte (CARF) zeitnah und vollumfänglich in nationales Recht überführt und einen automatisierten Datenaustausch zwischen Krypto-Handelsplattformen und den Finanzbehörden ermöglicht“. (bal/hle/hau/ste/08.10.2026)
