Bundestag modernisiert das Designrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Designrechts“ (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/8158(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDI/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/8161(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen verbindliche Vorgaben der EU-Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umgesetzt und die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestaltet werden sollen. Wie die Bundesregierung ausführt, sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor, „darunter die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Ausdehnung des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks und die Schaffung einer Durchfuhrregelung“. Darüber hinaus wird den Angaben zufolge ein Eintragungssymbol geschaffen, mit dem Anmelder ihre eingetragenen Designs kennzeichnen können. Die bereits bestehende Reparaturklausel des Paragrafen 40a des Designgesetzes soll danach geringfügig angepasst und die Übergangsfrist verkürzt werden. „Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen“, heißt es in der Begründung weiter. Änderungen im Rechtsausschuss Mit einem mehrheitlich angenommenen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD hat der Rechtsausschuss am Mittwoch, 23. September, den Gesetzentwurf unter anderem an zwischenzeitliche Rechtsänderungen angepasst. Dazu zählen die kodifizierte EU-Verordnung 2026 / 715 „über das Unionsdesign“ sowie Änderungen der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung. Eine weitere Änderung betrifft das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, in das eine zusätzliche Regelung aufgenommen wurde. Sie betrifft die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 825 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“. Für bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren soll bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen gelten. Damit soll eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Richtlinie in nationales Recht übernommen werden. (scr/sto/hau/24.09.2026)
