Antrag gegen EU-Mitglied­schaft und Beistands­garantien für die Ukraine

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine EU-Mitgliedschaft und keine militärischen Beistandsgarantien für die Ukraine“ (21/8124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich gegen eine EU-Mitgliedschaft und gegen militärische Beistandsgarantien für die Ukraine ein. Dieser Status solle unter anderem mit einer politischen Zusage verbunden werden, die Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags auf die Ukraine anzuwenden, allerdings solle dies nicht für den laufenden Konflikt gelten. „Hingegen lassen sich Konfliktszenarien denken, in denen ein ukrainisches Eingreifen und eine russische Reaktion zur Auslösung der Beistandsklausel führen“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, von einer Beistandszusage abzusehen und keiner „assoziierten Mitgliedschaft“ oder vergleichbaren Zwischenform für die Ukraine zuzustimmen und einen EU-Beitritt der Ukraine auszuschließen. Stattdessen soll der Ukraine im Rahmen einer privilegierten Partnerschaft vollständigen Zugang für ihre Waren zum EU-Binnenmarkt gewährleistet werden, sobald sie die entsprechenden EU-Standards vollumfänglich erfülle. Außerdem wendet sich die AfD-Fraktion gegen deutsche Mittel für den Wiederaufbau der Ukraine. Auch sei abseits humanitärer Hilfe jegliche deutsche finanzielle und militärische Unterstützung „abzubauen, bis die Ukraine bereit ist, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. (eis/24.09.2026)