Novelle des Heizungsgesetzes wird möglicherweise abgestimmt
Der Bundestag stimmt am Freitag, 10. Juli 2026, nach halbstündiger Aussprache voraussichtlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab, wenn der Bundestag zuvor nach einer Geschäftsordnungsdebatte die Aufsetzung auf die Tagesordnung beschließt. Zu dieser Novelle des sogenannten Heizungsgesetzes liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag, 9. Juli, das von der Linksfraktion beantragte Organstreitverfahren zu diesem Gesetzgebungsverfahren für unzulässig erklärt. Abgestimmt werden sollen auch Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu gibt es eine Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden. Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden. Erster Antrag der Linken Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der unter anderem vorsieht, dass die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden. Die 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz solle weiter erhöht und die Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze beschränkt werden, um die Menschen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen. Dazu sollen nach dem Willen der Fraktion kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote organisiert werden. Die Modernisierungsumlage für die Vermieter will sie abschaffen und eine Mieterschutzklausel einführen. Zudem sollten sozial gestaffelte staatliche Förderprogramme eingerichtet werden. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem eine Mieterschutzklausel mit einem Heizkostendeckel einführt und vorgibt, dass der CO2-Preis vollständig von der Eigentümerseite zu tragen ist. Die Heizkosten sollten auf Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden, das Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Heizungsoptionen und energetische Gebäudesanierung setzt. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen und die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten. Darüber hinaus sollte die Regierung nach dem Willen der Fraktion eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung ausarbeiten. (eis/vom/09.07.2026)
