Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Groß­britannien

Das Parlament berät über die künftige Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Großbritannien am Donnerstag, 5. März 2026. Nach einstündiger Debatte wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit“ (21/3945) abgestimmt. Dazu liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/4520) vor . Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, schreibt die Bundesregierung. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedürfe der Vertrag der Zustimmung durch den Bundestag, „da er Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft“, heißt es in der Vorlage. (hau/27.02.2026)