Fachverbände sehen Digitalisierung im Gesundheitswesen positiv

Fachverbände sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine wichtige Entwicklung zur Verbesserung der Versorgung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (21/8279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) (GeDIG) angelegten Regelungen werden im Grundsatz begrüßt. Allerdings sehen Ärzte und Verbraucherschützer die geplante ausgeweitete Datennutzung durch Krankenkassen kritisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in der öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Gesundheit zu dem Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Gegenstand der Anhörung waren auch Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf sowie vier Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten – Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung“ (21/1570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen“ (21/1745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023“ (21/1746(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken“ (21/1751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nutzung von Daten Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hob die geplante digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion als Mehrwertanwendung auch für gesunde Versicherte mit wenig Arztkontakten hervor. Das sollte die Vorstufe sein für den digitalen und interaktiven Impfpass, in dem ein immenses medizinisches Präventionspotenzial stecke, denn die Impfquoten bei vielen schwerwiegenden Infektionskrankheiten seien niedrig. Der digitale Impfpass könne zudem ein Gamechanger werden für das Interesse der Versicherten, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Mit Blick auf die Erhebung personenbezogener Daten erklärte der Verband, je mehr Gesundheitsdaten oder Sozialdaten die Krankenkassen erhielten, umso einfacher werde es für sie, ihr Handeln an wirtschaftlichen statt an gesundheitlichen Erwägungen auszurichten. Ähnlich kritisch kommentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diese Neuregelung. Zwar sei eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung grundsätzlich sinnvoll. Jedoch überschritten die vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten der Kassen in die ePA, die Möglichkeit zur Erhebung personenbezogener Daten der Versicherten bei „anderen Stellen“ sowie darauf aufbauende Verhaltenshinweise mit dem Ziel, auf „Lebensverhältnisse einzuwirken“, deutlich die Grenze des Zumutbaren. Dadurch werde in inakzeptabler Weise in die Privatsphäre der Versicherten eingegriffen und die Vertrauensbeziehung zwischen Patienten und Ärzten sowie Psychotherapeuten beeinträchtigt. Schutz der ärztlichen Organisationsverantwortung Der AOK-Bundesverband wertete die erweiterten Datennutzungsmöglichkeiten hingegen als wichtigen Präventionsansatz. Krankenkassen könnten Versicherte gezielter auf Risiken und geeignete Versorgungsangebote hinweisen. Datennutzung werde damit zu einem wichtigen Instrument der Prävention. So könnten künftig nicht nur bestehende Erkrankungen, sondern auch erhöhte Risiken, etwa für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, identifiziert werden. Dieser Ansatz sollte nach Ansicht der AOK konsequent weiterentwickelt werden, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Grundsätzlich gelte in der digitalen Versorgung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen hohen Sicherheitsanforderungen und einer praktikablen Nutzung für Versicherte sicherzustellen. Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) beklagte vorgesehene Honorarkürzungen bei nicht zertifizierten Praxissystemen. Der Gesetzgeber müsse technische Anforderungen bei denjenigen durchsetzen, die diese Produkte entwickelten und anböten. Versäumnisse dürften nicht auf die Praxen abgewälzt werden. Der Verband erwarte klare Grenzen für die Datennutzung der Kassen, den Schutz der ärztlichen Organisationsverantwortung sowie den Ausschluss von Honorarkürzungen für unverschuldete Systemmängel. Regelungslücke bei elektronischer Einweisung Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, dass die elektronische Einweisung in die stationäre Versorgung unberücksichtigt bleibe, während die elektronische Überweisung ausdrücklich geregelt werde. Dies sei eine erhebliche Regelungslücke, weil gerade die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einen hohen Bedarf an standardisierten, interoperablen und rechtssicheren digitalen Zuweisungsprozessen aufweise. Es müsse auch für die Einweisung in ein Krankenhaus eine digitale und rechtssichere Anschlusslösung geben. In der Anhörung forderten mehrere Sachverständige die Abgeordneten dazu auf, praxistaugliche Regelungen mit einem konkreten Mehrwert zu ermöglichen. Die Allgemeinmedizinerin Annette Rennert ging auf die Vorteile eines digitalen Medikamentenplans ein und betonte, wenn digitale Anwendungen gut gestaltet seien, würden sie in der Breite angenommen. Auch Sylvia Thun von der Berliner Charité sagte, zentral seien der Versorgungsnutzen und die Patientensicherheit. Echtzeitinformationen der Krankenkassen Apotheken-Vertreter wiesen darauf hin, dass die digitalen Möglichkeiten bisher oft nicht genutzt würden. Ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sagte, die Digitalisierung müsse Prozesse einfacher machen. Er wies darauf hin, dass derzeit schon geringfügige Formfehler einen enormen bürokratischen Aufwand und Kosten verursachen könnten. Künftig sollte es möglich sein, nur noch ordnungsgemäße Verschreibungen digital in das System zu geben, damit es nicht zu Retaxationen kommt. Ein Sprecher des Verbandes innovativer Apotheken (Via) forderte bei einem Kundenkontakt in der Apotheke Echtzeitinformationen der Krankenkassen, um wirtschaftliche Risiken abzufedern. Ein Sprecher der Techniker Krankenkasse (TK) würdigte den aktuellen Gesetzentwurf als einen großen Schritt hin zur Digitalisierung, allerdings mangele es an Tempo. Um schneller zu werden, müssten Prozesse ganz neu aufgesetzt werden. Die digitalen Systeme müssten so gestaltet sein, dass die Menschen sie auch benutzen wollten. (pk/14.10.2026)