Bundestag hebt Immunität von Stephan Brandner auf
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2026, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/7950(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. August 2026. Der Immunitätsaufhebung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. (vom/10.09.2026)
