Abstimmung über den Einspruch gegen einen Ordnungsruf

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, über den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Sichert gegen einen ihm in der 90. Sitzung des Plenums am Freitag, 10. Juli 2026, erteilten Ordnungsruf ab. In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte ihm Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für einige Äußerungen einen Ordnungsruf erteilt. In seinem Einspruch schreibt Sichert, er habe den Ordnungsruf für folgende Aussagen erhalten: „Frau Borchardt, Herr Pantazis, Herr Dr. Pilsinger (…), stimmen Sie heute für das Gesetz, dann gehen Sie als Lügner in die Geschichte ein. … Jeder, der für dieses Gesetz stimmt, wird Tausende Menschenleben auf dem Gewissen haben. … Zeigen Sie jetzt, dass Sie ein Gewissen haben und Ihnen die Gesundheitsversorgung der Menschen wichtig ist, stimmen Sie gegen diesen Kahlschlag der medizinischen Versorgung.“ Es handele sich bei seinen Aussagen um Tatsachenbehauptungen, „die einer objektiven Prüfung jederzeit standhalten“, schreibt Sichert weiter. Er habe den Abgeordneten nicht direkt Lüge, Mitverantwortung am Tod Tausender Menschen und Gewissenlosigkeit vorwerfen wollen. Vielmehr habe er „mit deutlichen Worten“ an ihr Gewissen appelliert, zu ihren eigenen Aussagen zu stehen und das GKV-Gesetz und die „absehbaren Folgen für Millionen Menschen“ abzulehnen. Die Bundestagspräsidentin hatte Sichert in der Sitzung am 10. Juli „unparlamentarisches Vorgehen“ und einen „persönlichen Angriff“ vorgehalten. Die genannten Abgeordneten seien keine Lügner und trügen keine Schuld am Tod von Personen. (vom/08.09.2026)