Geteiltes Echo auf Änderungen im Umweltstrafrecht
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 6. Juli 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern“ (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 6. Juli 2026, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Entwurf stieß bei den sieben eingeladenen Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Strittig war vor allem die Frage, ob die Umsetzung in deutsches Recht über das europarechtlich gebotene Maß hinausgehen solle. Der Entwurf sieht die Umsetzung von EU-Vorgaben im Umweltstrafrecht vor. Unter anderem besteht laut Bundesregierung Umsetzungsbedarf im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt und das Strafmaß angehoben werden. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Gegenstand der Anhörung war zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Thema. Darin fordert die Fraktion unter anderem, Ökozid – also die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie die schwere und langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt – als Straftatbestand in das deutsche Umweltstrafrecht aufzunehmen. Bedeutung der Umweltkriminalität Peer Cyriacks, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland, hob in seinem Eingangsstatement vor allem auf die Bedeutung der Umweltkriminalität ab. Es sei laut Interpol nach Betrug und Drogenhandel der drittgrößte Kriminalitätssektor weltweit, der rasant zunehme. Umweltkriminalität und organisierte Kriminalität seien eng verflochten. Daher sei es wichtig, auch die kriminellen Strukturen dahinter zu adressieren und Ermittlungsbefugnisse zu stärken. Ferner müsse es wirksame Sanktionen gegen Unternehmen geben, sagte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige. Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer äußerte scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf. Er sei ein „Paradebeispiel für die schlechte Umsetzung europäischer Vorgaben und einer der Gründe, weshalb wir in Deutschland eine weiterhin zunehmende Belastung von Unternehmen haben“, sagte Dierks. Kritisch sah der von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgaben hinausgehe. So solle bei bestimmten Straftaten schon fahrlässiges Handeln kriminalisiert werden, die Richtlinie setze aber nur leichtfertiges Handeln voraus. Anpassungsbedarf sah auch der Rechtswissenschaftler Prof. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin. Wie auch Dierks sah Heger das Abstellen auf Fahrlässigkeit statt auf Leichtfertigkeit kritisch. Zudem problematisierte er, dass in dem Entwurf die Begrifflichkeit des Ökosystems eingeführt werde, was Schwierigkeiten im Sinne des Bestimmtheitsgebotes bereite. Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige schlug in seinem Eingangsstatement vor, stattdessen im Gesetzestext direkt auf die entsprechenden EU-Vorgaben zu verweisen. Umsetzung der EU-Vorgaben Wolf-Christian Hingst, Vorsitzender des Vereins „Stop Ecocide Deutschland e. V. i. G.“, betonte die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Zwar sei man im Verzug, was die Richtlinienumsetzung angehe, aber Deutschland sei in Europa eines der ersten Länder, die schon so weit seien. „Wir sind Vorreiter in Europa – das bedeutet: Europa schaut auch auf uns und auf die Umsetzung. Und auch die ganze Welt“, so Hingst. Der auf Vorschlag der Fraktion Die Linke eingeladene Sachverständige hob – anders als Heger – positiv hervor, dass erstmals der Begriff des Ökosystems im Strafrecht verankert werden soll. Der Rechtswissenschaftler Prof. Michael Kubiciel sagte, der Entwurf werde der „Mammutaufgabe“, die EU-Vorgaben umzusetzen, gut gerecht. Allerdings beruhe die Richtlinie auf empirisch anfechtbaren Annahmen. So spiele die organisierte Umweltkriminalität in Deutschland keine Rolle, auch Umweltstraftaten in einem Unternehmenskontext seien die „rare Ausnahme“. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige warb ebenfalls dafür, bei den Fahrlässigkeitsdelikten auf das europarechtlich erforderliche Niveau zu gehen. „Die empirischen Daten legen es nicht nahe, dass ausgerechnet Deutschland punitiver sein sollte als andere Staaten“, so Kubiciel in seinem Eingangsstatement. Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf Der Rechtsanwalt Felix Rettenmaier sprach sich ebenfalls dafür aus, auf Vorgaben, die über das europarechtliche Mindestmaß hinausgingen, zu verzichten. Er argumentierte, dass weiterreichende Vorgaben auch eine Standortbenachteiligung für Unternehmen in Deutschland bedeuten würden. Neben der Frage von Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit thematisierte er auch die geplante Verbandsgeldbuße. „Der Entwurf sollte auf das europarechtlich Gebotene zurückgeführt werden im Interesse der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit“, forderte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige. Stephan Sina vom Ecologic Institut sah ebenfalls Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige kritisierte indes, dass die Umsetzung der Vorgaben in zwei Punkten zu kurz greife. Konkret forderte er weitere Ausnahmen von der Legalisierungswirkung von Genehmigungen und schärfere Sanktionen bei ökozid-artigen Taten. Sina hob zudem hervor, dass ohne eine verbesserte Strafverfolgung eine wirksame Bekämpfung von Umweltkriminalität illusorisch sei, und sprach sich für erweiterte Ermittlungsbefugnisse aus. (scr/06.07.2026)
