Hitzige Diskussion über AfD-Antrag zu Missbrauch von Sozialleistungen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über einen Antrag der AfD-Fraktion ((21/6642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, den Missbrauch von Sozialleistungen zu stoppen und Einwanderung in das Sozialsystem zu beenden. Nach einer teilweise hitzigen Diskussion wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen. Darin fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Zudem müsse die Erreichbarkeit von Leistungsempfängern im Inland als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt werden. AfD: Keine Einwanderung in die Sozialsysteme In der Debatte rechnete die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy vor, dass die Gesamtkosten an Sozialleistungen für Flüchtlinge derzeit 50 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Bisher habe es noch keine Generation von Flüchtlingen geschafft, ihre Renten selbst zu verdienen. Bürgergeld erhielten zum Beispiel zahlreiche Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, obwohl dort kein Krieg mehr herrsche. Einwanderung in die Sozialsysteme dürfe es nicht länger geben, „wenn wir als Nation weiter leben wollen“, erklärte Huy. Peter Bohnhof (AfD) berichtete, dass gegenwärtig „eine Bande von Migranten wegen Bürgergeldbetrugs vor Gericht“ stehe. Das sei die Realität in Deutschland und das Ergebnis einer Politik, die „unseren Sozialstaat zur Einladung an die ganze Welt macht“. Union unterstreicht die Prinzipien des Sozialstaats Für die CDU/CSU-Fraktion verwahrte sich der Abgeordnete Kai Whittaker gegen den Vorwurf der AfD, die Bundesregierung unternähme nichts gegen Sozialmissbrauch. Er verwies auf aktuelle Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug. An den drei Prinzipien des Sozialstaats – Personalität, Subsidiarität, Solidarität – lasse die Union nicht rütteln. Im Gegensatz zur AfD betrachte seine Fraktion die Würde des Menschen „nicht bloß nach seinem Nutzen“. Florian Bilic (CDU/CSU) betonte, dass Fälle, in denen das Sozialsystem ausgenutzt werde, bekämpft würden. Fehlanreize würden korrigiert, Grenzkontrollen durchgeführt, Schwarzarbeit und Betrug verfolgt. Mit der Umstellung des bisherigen Bürgergelds auf eine soziale Grundsicherung zum 1. Juli 2026 beweise die Koalition, dass sie Chancengleichheit herstelle. Wer sich künftig der Zusammenarbeit mit den Behörden verweigere, müsse gemeinnützige Arbeit leisten. Peter Aumer (CDU/CSU) bekräftigte das Prinzip des Sozialstaates: „Wer Hilfe braucht, muss Hilfe bekommen.“ Das sei das „Grundversprechen unseres Sozialsystems“. Allerdings gelte ebenso: „Wer betrügt, muss Konsequenzen spüren.“ Grüne fordern Arbeitserlaubnis für Geflüchtete Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Migration sei für ihn „etwas Tolles, etwas Bereicherndes“. Dagegen versuche die AfD, die Gesellschaft zu spalten. Er verwies auf die gegenwärtigfe Fußball-Weltmeisterschaft und fragte:“Was wäre denn unsere Nationalmannschaft ohne Jonathan Tah, Jamal Musiala und Denis Undav?“ Durch Zuwanderung würden in Deutschland „die Renten sicherer, wenn man den Geflüchteten erlaubt zu arbeiten“. Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die AfD, weil sie „Ausländer als potenzielle Sozialbetrüger“ diffamiere. Das sei weit weg von den Grundsätzen unserer Verfassung. Der AfD gehe es nicht um die Bekämpfung von Sozialmissbrauch, sondern nur darum, „Menschen zu erniedrigen“. SPD weist auf Einwanderer in Arbeit hin Für die SPD-Fraktion erklärte Rasha Nasr, selbstverständlich handele der Rechtsstaat bei Missbrauch und Betrug im Sozialsystem. Aber die Koalition lasse sich von der AfD nicht vorschreiben, „wer zu unserem Sozialstaat gehört und wer nicht“. Das sei nun mal die Realität eines Einwanderungslandes, dass allein 800.000 Menschen aus den wichtigsten Asylbewerberländern in Deutschland arbeiten, 700.000 von ihnen sogar sozialversicherungspflichtig. Daniela Rump (SPD) wollte von der AfD wissen, wie sie sich die Antwort auf die akuten Probleme des Sozialstaats vorstelle – also auf Fachkräftemangel in der Wirtschaft und Alterung der Gesellschaft. Die Antwort der AfD sei: „Abschottung“. Doch gerade Zuwanderer leisteten einen nennenswerten Beitrag zum Wohlstand in der Bundesrepublik. Linke: Das Solidarprinzip richtet sich nach Bedürftigkeit Cansin Köktürk bekräftigte für die Fraktion Die Linke, das Solidarprinzip im deutschen Sozialstaat sei „nicht nationalistisch eingeteilt, sondern nach Bedürftigkeit“. Was sei schließlich ein reiches Land wie die Bundesrepublik wert, wenn es nicht jene Menschen auffange, die Hilfe benötigten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Armut. Das sei die eigentliche Frage, nicht die von der AfD befeuerte „falsche Vorstellung, dass Menschen grundsätzlich ein Problem sind“. Auch Ferat Kocak (Die Linke) verwies darauf, dass „Gastarbeiter und Migranten maßgeblich zum Aufbau des Sozialstaats beigetragen“ hätten. In Wahrheit gehe es der AfD gar nicht um die „kleinen Leute“, sondern um Politik für Großkonzerne und Millionäre. Antrag der AfD Die Abgeordneten schreiben in dem Antrag: „Ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland niedergelassen haben, müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig und ohne Rückgriff auf die Solidargemeinschaft sichern können. Steuerfinanzierte Sozialleistungen dürfen unter keinen Umständen Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat oder eine fortlaufende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen schaffen.“ Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Die Erreichbarkeit im Inland müsse als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt und bei konkreten Anhaltspunkten für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Kosten der Unterkunft bis zur Sachverhaltsklärung ermöglicht werden, so die Fraktion. Ferner soll eine Bezahlkarte für Fälle von Pflichtverletzungen, Missbrauchsverdacht, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer eingeführt werden. Volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten sollen grundsätzlich vom Bezug von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen werden, soweit sie nicht nachweislich im Rahmen eines erlaubten Aufenthaltes, mindestens zehn Jahren im Falle von Drittstaatsangehörigen und mindestens fünf Jahren im Falle von EU-Ausländern einer existenzsichernden und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. (gha/che/25.06.2026)
