Anträge zur steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen überwiesen
Auf die steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen zielen Initiativen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ab, die das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals debattiert hat. Dazu haben die Grünen einen Gesetzentwurf zum „Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt sowie einen Antrag mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem hat die Fraktion zwei weitere Anträge mit den Titeln „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Diskussion gestellt. Darüber hinaus haben die Abgeordneten einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken, Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern, Ehegattensplitting reformieren“ (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erstmals beraten. Alle Vorlagen wurden im Anschluss der Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Grünen Mit ihrem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Antrag der Grünen zu Steuerentlastungen In ihrem ersten Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gezielte steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel. „Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss reformieren“ Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“. „Stromsteuer auf europäischen Mindestsatz senken“ Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden. Die Fraktion verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde. Antrag der Grünen zu Share-Deals Die Grünen verlangen von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Steuerumgehungen bei Immobiliengeschäften. In ihrem zweiten Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten. Die Abgeordneten erläutern, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellen die Abgeordneten fest. Antrag der Grünen zu Erbschaften Die Grünen wollen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In ihrem dritten Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen – trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. Antrag der Linksfraktion zur Einkommenssteuer Die Fraktion Die Linke will Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen steuerlich entlasten. In einem Antrag (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird gefordert, zur Absicherung des Existenzminimums alle Einkommen bis 16.800 Euro steuerfrei zu stellen. Zu versteuernde Einkommen bis 65.000 Euro – und somit 95 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen – sollten steuerlich entlastet werden. Ferner sollten Menschen mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der ersten Progressionszone, des sogenannten „Mittelstandbauchs“, und durch die Erhöhung des Schwellenwertes für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro gegenüber dem Status quo begünstigt werden. Außerdem wird verlangt, die Abgeltungsteuer, durch die Kapitalerträge nur noch mit 25 Prozent besteuert werden, abzuschaffen und Kapitalerträge künftig mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern. Es sei ein nicht nachvollziehbares Privileg, dass leistungslose Kapitaleinkommen in der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert würden. „Das bei der Einführung der Abgeltungsteuer vorgebrachte Argument, Unternehmen und Vermögende würden ohne dieses Steuerprivileg Steuergestaltung und -hinterziehung betreiben, ist spätestens durch den verbesserten internationalen Informationsaustausch entkräftet worden“, schreiben die Abgeordneten. Gegenfinanzierung für die Entlastung Als Gegenfinanzierung für die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wird vorgeschlagen, die reichsten fünf Prozent der Steuerpflichtigen stärker zu besteuern, indem der Spitzensteuersatz ab der erhöhten Schwelle von 85.000 Euro wieder auf 53 Prozent und der Reichensteuersatz ab 250.000 Euro auf 60 Prozent angehoben wird. Zusätzlich soll ein Millionärssteuersatz in Höhe von 75 Prozent eingeführt werden. Dies betreffe die einkommensstärksten 0,08 Prozent der Bevölkerung, heißt es. Außerdem wird eine Begrenzung des Ehegattensplittings gefordert. Es soll durch eine Übertragung des Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt werden. „Mit dem Einkommenskonzept dieses Antrags werden alle Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro entlastet, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 7.000 Euro (Single, Steuerklasse I). So liegt die Entlastungswirkung bei 16.800 bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei etwa 800 Euro; im Falle von 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt die Entlastung noch bei knapp 500 Euro“, rechnet die Fraktion Die Linke vor. (hle/hau/25.06.2026)
