Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz9
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer zweieinhalbstündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 22. Juni 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten“ (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen“ (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen“ (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“ (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“ (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die 38 Mitglieder des Gesundheitsausschusses arbeiten daran, das Gesundheitssystem zukunftssicher und effizient zu gestalten. Ziel ist es, die finanzielle Tragfähigkeit und wohnortnahe Versorgung zu sichern und zugleich die Arbeitsbedingungen sowie die Aus- und Weiterbildung in Medizin und Pflege nachhaltig zu stärken. (22.06.2026)
