Regierungsentwurf für ein Baugesetzbuch-Upgrade
Die Bundesregierung will ein Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg bringen. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ wird am Donnerstag, 25. Juni 2026, in erster Lesung beraten. Er soll im Anschluss an die einstündige Aussprache – ebenso wie ein von der Linksfraktion avisierter Antrag mit dem Titel „Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken – Kooperative Stadtentwicklung muss ins Baugesetzbuch“ – den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll in beiden Fällen der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Regelung sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt soll bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau gelten, schreibt die Regierung. Dadurch genieße der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem soll in das Raumordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen werden. Dort soll laut Entwurf künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird. Umweltprüfverfahren beschleunigen Um Umweltprüfungen zu beschleunigen, sollen außerdem vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, „wo sie auch tatsächlich erforderlich sind“. Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, solle sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann, heißt es. Das sorge für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung, entlaste die Kommunen, beschleunige Verfahren und schaffe Planungssicherheit – „ohne Abstriche beim Umweltschutz“. Maßnahmen gegen Schrottimmobilien Kommunen sollen zudem mehr Möglichkeiten erhalten, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Dazu soll das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien erleichtert werden. Die Kommunen sollen außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen können – also den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten können. Bei extremem Missbrauch gebe es künftig auch die Möglichkeit zur Enteignung. (hau/15.06.2026)
