Anträge zur Wohnungspolitik beraten
Die Wohnungspolitik stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung“ (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand“ (21/6341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag zu nachhaltiger und sozialer Stadtentwicklung Die Grüne fordern in ihrem ersten Antrag verschiedene Maßnahmen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung. Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können. Grüne fordern „Umbauturbo“ Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum dort zu schaffen, wo er am dringendsten benötigt werde, brauche es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen „Umbauturbo“ in den Mittelpunkt stelle, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig dürften die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise nicht außer Acht gelassen werden: „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch und die fortschreitende Bodenversiegelung zerstören natürliche Lebensräume und verschärfen die Wasserkrise zunehmend“, heißt es in dem Antrag. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, durch die Absenkung der Umweltprüfung, die massive Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Bürgern und Verbänden sowie durch die Absenkung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gefährden. Antrag zu Wohnraum und Büroleerstand Die Grünen wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass mehr leerstehender Büroraum zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln und so den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. Konträr zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt stehe eine stark steigende Zahl an leerstehenden Büroräumen, insbesondere in den Großstädten, heißt es in dem Antrag. Ende 2025 hätten bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer gestanden. Das seien circa 1,4 Millionen Quadratmeter mehr als 2024 gewesen. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung Da es auch klimapolitisch weitaus positiver sei, bereits bestehende Gebäude umzubauen und umzunutzen als auf Neubau zu setzen, solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das im Büroleerstand steckende Potenzial freigesetzt werden könne. Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können. (hle/hau/12.06.2026)
