Anträge zur Entwicklung des Wohngeldes beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, zwei Oppositionsanträgen zum Wohngeld beraten. Die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag „Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen“ (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bündnis 90/Die Grünen „Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern“ (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Regierung in ihrem Antrag (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden. In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde Euro würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt. (hle/hau/12.06.2026)
