Bundestag beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6069(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben, nachdem er den Gesetzentwurf am 20. Mai ohne Änderungen angenommen hatte. Vom Haushaltsausschuss lag ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Für den unveränderten Regierungsentwurf stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz ab. Darin wurden unter anderem steuerpolitische Maßnahmen fordert, um die aus ihrer Sicht gefährdete Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen zu sichern. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 vorgenommene Erhöhung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. Im Einzelnen sinkt die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. Entschließungsanträge abgelehnt Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz. Die AfD hatte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf gefordert, mit dem die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze zum 1. Juli 2026 zunächst auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. April 2020 und zum 1. Dezember 2026 auf null gesenkt werden sollten, um eine Doppelbelastung mit Luftverkehrsteuer bei innerdeutschen Abflügen künftig zu vermeiden. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag unter anderem, von einer Absenkung der Luftverkehrsteuer abzusehen und diese stattdessen zu einem klimapolitischen Lenkungsinstrument weiterzuentwickeln, das die Umwelt- und Klimakosten des Flugverkehrs stärker abbildet. Zudem sollte eine zusätzliche Distanzklasse 4 für Flugstrecken ab etwa 13.000 Kilometern eingeführt werden, deren Besteuerung über der bisherigen Distanzklasse 3 liegt, um besonders hohe Emissionen „angemessen zu berücksichtigen“. Premiumtickets sollten stärker besteuert werden, da sie einen überproportional hohen Flächen- und Ressourcenverbrauch pro Passagier verursachten. Für den Entschließungsantrag stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme (21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Regierungsentwurf: „Der Bundesrat betont die wichtige Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft. Auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es erforderlich, den Luftverkehr in seiner wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten, beim Klima- und Umweltschutz modern und zukunftssicher aufzustellen und die internationale Konnektivität von Menschen und Unternehmen sicherzustellen.“ (bal/hau/21.05.2026)
