Untersuchungsaus­schuss zu den Nord-Stream-Pipelines

Die AfD-Fraktion fordert die „Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“. Ein so betitelter Antrag soll am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert werden. Nach einer 60-minütigen Aussprache ist die Überweisung des Antrags (21/6025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung geplant. Antrag der AfD Ausgangspunkt ist für die Fraktion der 26. September 2022, an dem drei von vier Strängen der Nord-Stream-Erdgasleitungen nahe der dänischen Insel Bornholm durch Sprengungen erheblich beschädigt wurden. Der direkte Sachschaden an den Pipelines habe sich nach Angaben der Betreibergesellschaft Nord Stream AG auf rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro belaufen. Der Untersuchungsausschuss soll nun nach dem Willen der Fraktion aufklären, wie und auf der Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung sich zu den Anschlägen auf die Pipelines, zu relevanten Informationen im Vorfeld der Anschläge, zur Untersuchung des Tathergangs und der Urheberschaft sowie zu deren Folgen verhalten hat. Er soll darüber hinaus die wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen der Anschläge für die Bundesrepublik untersuchen und klären, welche Schutzmaßnahmen die Regierung vor dem Anschlag ergriffen und welche Konsequenzen sie daraus für die Sicherheit kritischer Infrastruktur gezogen hat. Ferner soll der 16-köpfige Untersuchungsausschuss prüfen und Empfehlungen geben, „ob und inwiefern Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine gezogen werden müssen“, ob und welche völkerrechtlichen Ansprüche Deutschlands gegenüber der Ukraine wegen der Verletzung deutscher Souveränitätsrechte bestehen und wie diese geltend gemacht werden könnten. Von Interesse ist für die Abgeordneten auch, ob und welche Konsequenzen aus dem Verhalten Polens zu ziehen seien, „das einen deutschen Haftbefehl politisch bewertet, die Auslieferung des Tatverdächtigen Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine im Jahr 2024 nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht hat“. Schließlich geht es für die Fraktion um die Schwachstellen in der Absicherung kritischer deutscher Infrastruktur und um Maßnahmen, diese zu beheben. (vom/hau/20.05.2026)