Kurzzeitvermietungen: Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (21/3484) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/5527) in unveränderter Fassung angenommen. Gegen den Gesetzentwurf stimmte nur die AfD-Fraktion. Zugleich wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Entschließung angenommen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesnetzagentur soll dem Entwurf zufolge bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Damit soll die EU-Verordnung 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. Entschließung beschlossen In der angenommenen Entschließung heißt es, das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) sehe vor, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle nach der EU-Verordnung 2024/1028 sowie als nationalen Koordinator zu benennen und ihr zusätzliche Aufgaben bei der Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen. Mit dem KVDG seien Haushaltsausgaben für dauerhafte Personalkosten von jährlich rund 558.925 Euro für vier neue Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst, zwei Stellen im gehobenen Dienst) verbunden. Der im Koalitionsvertrag 2025 verankerte Konsolidierungsauftrag erfordere, heißt es weiter, dass neue Aufgaben und Stellen bei Bundesbehörden durch Umschichtung aus dem vorhandenen Stellenbestand gedeckt werden. Die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, durch Effizienzgewinne und behördenübergreifende Umverteilung die Verwaltungskapazitäten zu modernisieren, ohne den Stellenbestand des Bundes netto zu erhöhen. Stellenneutrale Umsetzung gefordert Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine stellenneutrale Umsetzung sicherzustellen: Die entstehenden vier neuen Planstellen bei der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste müssten durch den Abbau gleichwertiger Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Haushaltseinzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur gedeckt werden. Eine Nettovermehrung von Planstellen im Bundeshaushalt sei zu vermeiden. Umschichtungspotenziale und Synergieeffekte durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse müssten identifiziert und ausgewiesen werden, heißt es weiter. Die konkreten Stellen, die innerhalb des Einzelplans 09 oder im Stellenplan der Bundesnetzagentur abgebaut oder eingespart werden, sollten benannt werden. Dabei seien Doppelstrukturen zwischen der Bundesnetzagentur, der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und anderen regulatorischen Einheiten zu prüfen. Das 8-Prozent-Ziel der Stelleneinsparung aus dem Koalitionsvertrag müsse konsequent umgesetzt werden, wird betont. Die Zielsetzung, die Effizienz der Bundesverwaltung substanziell zu steigern, sei einzuhalten. Neue regulatorische Aufgaben, die durch EU-Recht zwingend anfallen, müssten dazu einbezogen werden und dürften nicht automatisch zu einem Netto-Stellenaufwuchs führen, der den Stellenabbau in der Bundesverwaltung von zwei Prozent pro Jahr gefährdet. (sas/hau/23.04.2026)