Parlament berät Gesetz zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 5. Juli 2024, mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (20/11226, 20/11558, 20/11685 Nr.9). Der Entwurf war nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen worden. Dieser hat am Mittwoch, 3. Juli, beschlossen, einen Teil der Vorlage mit der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ in geänderter Fassung anzunehmen und den übrigen Teil des Entwurfs späteren Beschlussfassungen vorzubehalten. Gesetz zur Erneuerbaren-Richtlinie teils später beraten Zur Begründung der Abtrennung der Entscheidung über den Bundesbedarfsplan und dessen Änderung heißt es unter anderem: In den Bundesbedarfsplan werden weitere Vorhaben losgelöst von der folgenden turnusmäßigen Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelagert aufgenommen. Die Bundesnetzagentur habe im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom 2023-2037/2045 die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlichen Bedarf der Vorhaben geprüft. Die Bundesnetzagentur habe für die betroffenen Vorhaben eine vorläufige Auswertung des Umweltberichts erstellt. Diese Auswertung sei bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Hierdurch werde eine wirksame Umweltvorsorge sichergestellt. Damit die Vorhabenträger schnellstmöglich einen Antrag auf Planfeststellung stellen können, sei eine frühzeitige Aufnahme der Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz erforderlich. Da die folgenden neuen Vorhaben mit den bereits in Planung befindlichen Vorhaben 81 und 82 gebündelt werden und diese Planungen nicht verzögert werden sollen, erweise sich ein Vorziehen selbst um wenige Monate als erforderlich. Daher sei es ausnahmsweise geboten, die Vorhaben – kurz vor der eigentlichen Novelle auf Basis der Bestätigung des Netzentwicklungsplans – bereits jetzt in das Bundesbedarfsplangesetz aufzunehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um das Ziel einer Steigerung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen enthalten, die beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ermöglichen sollen. So sollen durch die Mitgliedstaaten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien ausgewiesen werden, in denen Vorhaben in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten sollen die Genehmigungsverfahren angepasst werden. Zudem sollen Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen. (hau/mis/28.06.2024)