Bundestag beschließt Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Der Bundestag hat am Freitag, 14. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/10943, 20/11309, 20/11468 Nr. 4) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11788) angenommen. Für den Gesetzentwurf, durch den 26 Gesetze und Verordnungen geändert werden, stimmte neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Gruppe Die Linke und die Gruppe BSW enthielten sich. Gesetzentwurf der Regierung Ziel sei es laut Regierung, durch Rechtsanpassungen im elektronischen Rechtsverkehr und bei der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter zu fördern. Eingeführt wird mit dem Gesetz unter anderem eine Hybridaktenführung in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile, für vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Aktenführung in Papier begonnene Akten sowie – während der Pilotierungsphase – für elektronisch begonnene Akten. Ferner wird der Anwendungsbereich der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten für Verteidiger und Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen“ erweitert. Künftig soll es möglich sein, in der Revisionshauptverhandlung die physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten durch eine Zuschaltung in einer Videokonferenz zu ersetzen. Das Identifizierungsverfahren der Steuersoftware Elster wird im elektronischen Rechtsverkehr beschränkt zugelassen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat zu dem Entwurf in einer Unterrichtung (20/11309) Stellung genommen. Die Länderkammer hat etliche Detailänderungen an dem im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. So werden in der Stellungnahme etwa Bedenken gegen den Entfall der Unterschriftenerfordernisse bei strafprozessualen Einwilligungen geäußert. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen überwiegend abgelehnt oder weitere Prüfungen angekündigt. (scr/eis/14.06.2024)