Erhebung von Daten über das Baugeschehen

Der Bundestag stimmt am Freitag, 14. Juni 2024, nach rund 45-minütiger Aussprache über den Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (20/11315) ab. Dazu hat der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der der Gesetzentwurf in einigen Punkten geändert wurde (20/11789). Vom Haushaltsausschuss gibt es zu dem Entwurf einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11791). Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, Daten über das Baugeschehen in kürzeren Abständen zu erheben und eine neue Statistik einzuführen, um über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt besser informiert zu werden und aus den erkannten Entwicklungen Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können. Vorgesehen ist, die Baufertigstellungsstatistik zukünftig monatlich zu erheben. Neu eingeführt werden soll eine monatliche Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Diese Erweiterung schließe die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Denn es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur sozialen Wohnraumförderung erforderlich. Erhebungen zur Bautätigkeit Durch die Erhebungen der Statistik der Bautätigkeit würden unentbehrliche Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft, Wissenschaft und Klimaschutz bereitgestellt, heißt es weiter. Die Ergebnisse fänden insbesondere in der Konjunktur- und Wohnungspolitik, in der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anwendung, schreibt die Bundesregierung. Zudem werde die neu eingeführte Statistik der Baubeginne die Überwachung des Finanzsystems verbessern, da vom Immobilienmarkt systemische Risiken ausgehen könnten. Die konjunkturelle Entwicklung im Immobilienmarkt werde durch die Statistik der Baubeginne zuverlässiger abgebildet als durch Baugenehmigungen, da erteilte Baugenehmigungen teilweise nicht ausgeführt würden. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörden werde eine „belastungsarme“ Einführung der Statistiken ermöglicht. Zudem komme es durch die Digitalisierung bei den bereits etablierten Statistiken zu einer Entlastung der Auskunftspflichtigen, erwartet die Bundesregierung. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat erhebliche Bedenken gegen die Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Der Gesetzentwurf setze eine Volldigitalisierung der Hochbaustatistikmeldungen voraus, „die jedoch in keiner Weise gegeben ist“. Die in dem Entwurf enthaltene Annahme, der digitale Bauantrag werde bis Ende 2024 flächendeckend verfügbar sein, sei nicht zutreffend. Dadurch entstehe fälschlicherweise der Eindruck, es werde Bürokratie abgebaut. Stattdessen führten gerade die vorgesehenen zusätzlichen Statistikmerkmale sowie die Ausweitung der Bautätigkeitsstatistik auf die Baubeginne zu erheblichem Zusatzaufwand. Die Bauaufsichtsbehörden hätten die Verantwortung für Daten zu übernehmen, die originär nicht zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Tätigkeiten zu erheben seien, zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens nicht vorlägen und auch zu keinem späteren Zeitpunkt bei den Bauaufsichtsbehörden bekannt werden würden. „Dementsprechend können die Bauaufsichtsbehörden diese Daten nicht verantworten, wie zum Beispiel die Art der sozialen Wohnraumförderung oder den Bauüberhang“, heißt es in der Stellungnahme der Länder. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie nehme die Sorgen der Länder in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs ernst. Etwaiger Änderungsbedarf werde geprüft. (hle/12.06.2024)