Einsatzbereitschaft des Gefechtsübungszen­trums des Heeres

„Das Gefechtsübungszentrum des Heeres einsatzbereit in das nächste Jahrzehnt führen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/11760), der am Donnerstag, 13. Juni 2024, im Bundestag beraten werden soll. Im Anschluss an eine knapp 30-minütige Debatte ist die Überweisung an den federführenden Verteidigungsausschuss zur weiteren Beratung vorgesehen. Antrag der Unionsfraktion Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen unterbrechungsfreien Weiterbetrieb des Gefechtsübungszentrums Heer in Gardelegen nach Auslaufen des derzeitigen Betreibervertrages sicherzustelle. In diesem Zusammenhang müsse der Wissenstransfer gewährleistet werden, sodass möglichst die Expertise und die Arbeitskräfte vor Ort erhalten bleiben. Die vom Bundesministerium der Verteidigung identifizierte wirtschaftlichste Option zum Weiterbetrieb des Zentrums müsse umgesetzt werden. Ebenso müsse das „jahrelang bewährte Kooperationsmodell“ fortgesetzt werden. Die dazu erforderlichen vergaberechtlichen Schritte seien einzuleiten, verlangt die Fraktion. Für Betrieb und Organisation in dem Zentrum sollten überdies keine weiteren Planstellen aus dem Geschäftsbereich des Ministerium erforderlich gemacht werden. Betreibervertrag mit Verlängerungsmöglichkeit Das Gefechtsübungszentrum des Heeres werde seit Langem und mit wirtschaftlichem wie militärischem Erfolg in Kooperation zwischen der Bundeswehr und einem zivilen Konsortium betrieben, schreiben die Abgeordneten. Der Ausbildungs- und Übungsbetrieb werde dabei maßgeblich durch die mehr als 1.000 Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt. Diese Kooperation nutze zum einen Know-how des zivilen Dienstleisters und schone zum anderen Ressourcen (insbesondere Personal) der Bundeswehr, die so an anderer Stelle genutzt werden könnten. Der laufende Betreibervertrag des zivilen Anteils laufe bis 31. Januar 2026 mit Verlängerungsmöglichkeit bis 31. August 2026. (hau/vom/12.06.2024)