Anhörung zur Änderung des Cannabis­gesetzes

Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Montag, 3. Juni 2024, mit dem Cannabisgesetz. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (20/11366). Das Änderungsgesetz dient der Umsetzung einer Protokollerklärung, die die Bundesregierung in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 bei der Beratung des Cannabisgesetzes (20/10426) abgegeben hat. Damit soll den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung getragen werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden. Außerdem sollen die Länder einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Suchtpräventionsfachkräfte vorgesehen. (irs/pk/21.05.2024)Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.