Antrag zu Waffenstillstand zwischen Ukraine und Russland
Über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Verantwortung für Frieden in Europa gerecht werden – Eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“ (20/5551) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2024, im Anschluss an eine knapp 70-minütige Debatte namentlich ab. Eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/5894) zu dem Antrag sieht die Ablehnung vor. Darüber hinaus hat die Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Verhältnismäßige Nothilfe für die Ukraine – Keine Wiederaufbaufinanzierung durch die deutsche Entwicklungshilfe“ (20/10061) vorgelegt. Die Vorlag soll im Anschluss an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland zu ergreifen. „Ein erster Schritt wäre, die politische, militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine an die Verhandlungsbereitschaft Kiews zu ernsthaften Friedensgesprächen zu knüpfen und auch gegenüber Russland Gesprächsbereitschaft einzufordern“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, „sich mit Nachdruck für die Entsendung einer internationalen Friedensdelegation unter Leitung eines Repräsentanten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nach Kiew und Moskau einzusetzen und mit beiden Seiten einen sofortigen Waffenstillstand zu vereinbaren“. Angestrebt werden solle eine Feuerpause für die Dauer von mindestens 90 Tagen, eine zeitnahe Entflechtung der beteiligten Truppen in einem Streifen von 30 Kilometern sowie die Überwachung von Feuerpause und Truppenentflechtung durch die OSZE. Schaffung von Mandatsgebieten der Vereinten Nationen Als Komponenten für ein Friedensabkommen bringen die Abgeordneten unter anderem die Schaffung von Mandatsgebieten der Vereinten Nationen in den vier Oblasten Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson ins Spiel sowie einen „schrittweisen Rückzug der russischen Streitkräfte aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf den Stand vor dem 24. Februar 2022 bei gleichzeitiger schrittweiser Reduzierung der militärischen Unterstützung für die Ukraine seitens der EU-Mitgliedsstaaten, Großbritanniens und den USA sowie die schrittweise Aufhebung der gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionen“. Angestrebt werden solle schließlich eine privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine, „unter der gleichzeitigen Bedingung, dass die Ukraine kein Nato- und kein EU-Mitglied wird. Außerdem sollten auf dem Staatsgebiet der Ukraine keine Atomwaffen gelagert, Raketen oder ausländische Truppen stationiert werden“. (ahe/hau/17.01.2024)