Debatte zum Stand bei Gesetz zum Immissions­schutz

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ (20/7502) bisher nicht beraten. Das geht aus einem Bericht des Ausschusses (20/10698) hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 11. April 2024, beraten hat. Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung sieht vor, dass zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangen können, „dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet“. Wenn sie es verlangen, ist der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, deutlich beschleunigt werden. So soll künftig unter anderem eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Der Entwurf trage damit dazu bei, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu erreichen, heißt es. Hierzu seien verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vorgesehen. Beispielsweise solle Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden und eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Daneben würden vor allem auch das Repowering erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt. Ein Hauptanliegen ist laut Bundesregierung der schnellere Ausbau von Windenergieanlagen an Land und grünen Elektrolyseuren. Durch die Aufnahme des „Klimas“ als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz werde zudem klargestellt, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten können. Dies bringe Rechtssicherheit. Daneben diene das Vorhaben der Umsetzung einzelner Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU). Zu dem Gesetzentwurf hatte der Umweltausschuss am 20. September 2023 eine öffentliche Expertenanhörung durchgeführt. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat sieht einzelne geplante Regelungen kritisch und schlägt Änderungen vor. Dies gilt etwa für die Aufnahme des Klimas als Schutzgut: In seiner Stellungnahme, die dem Gesetzentwurf anhängt, merkt die Länderkammer an, dass die Anforderungen, welche im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich des neuen Schutzgutes an die Anlage gestellt werden, nicht klar seien und konkretisiert werden müssten. Einer Forderung, der die Bundesregierung jedoch nicht nachkommen will: In ihrer Gegenäußerung erwidert sie, dass die Aufnahme des Klimaschutzes in die Zweckbestimmung des Gesetzes der Klarstellung diene. Damit werde die Rechtsgrundlage für künftige konkretisierende Rechtsverordnungen nach Paragraf 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz geschaffen, „die gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sein werden“. (hau/sas/ste/11.04.2024)