Anhörung zum Strafmaß bei Besitz von Kinderpornografie

Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 10. April 2024, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (20/10540). Die öffentliche Anhörung dauert etwa zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Die 39 Mitglieder des Rechtsausschusses erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben, ob rechtspolitische Gesetzgebung im Familien-, Urheber- oder im Strafrecht. Darüber hinaus beraten sie über Änderungen des Grundgesetzes und über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (03.04.2024)