Afghanistan-Untersuchungs­ausschuss setzt Zeugen­vernehmung fort

Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) kommt am Donnerstag, 18. Januar 2024 zu einer weiteren öffentlichen Sitzung zusammen. Die Zeugenvernehmung beginnt um 12 Uhr. Befragt werden sollen eine Referentin in der Deutschen Botschaft in Kabul, ein Referent in der Deutschen Botschaft in Kabul und Mitglied des Krisenunterstützungsteam (KUT) sowie ein Vertreter der Residentin des Bundesnachrichtendienstes (BND). Untersuchungsauftrag Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der zwölfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (12.01.2024)