Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung

Der Bundestag berät am Freitag, 9. Oktober 2026, in erster Lesung den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung“ (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, 21/8239(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Datengestützte Bildungsentwicklung fördern – Qualität sichern, Chancen verbessern“ eingebracht. Nach 30-minütiger Debatte sind die Überweisung des Entwurfes und des Antrags an die Ausschüsse geplant. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz möchte die Bundesregierung bundesweite Qualitätsstandards für Kindertagesbetreuung einführen und Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern verbessern. Damit alle Kinder ihre Potenziale entfalten und gut in die Schule starten können, soll spätestens im Alter von vier Jahren ihre Entwicklung in verschiedenen Bereichen – Sprache, sozial-emotionale und motorische Entwicklung, mathematische Fähigkeiten – erhoben werden. Anschließend würden alltagsintegrierte Bildungsangebote oder bei Bedarf auch eine gezielte Förderung an den individuellen Fähigkeiten der Kinder ausgerichtet. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der sprachlichen Bildung liegen, „denn Sprache ist die Grundlage für Bildungsprozesse und soziales Miteinander“, heißt es. Für jedes Kind würden den Kita-Fachkräften für die Planung und Begleitung der Förderung zusätzlich 30 Minuten pro Woche zur Verfügung stehen. Um die Personalsituation zielgerichtet dort zu verbessern, wo es besonders benötigt wird, sollen Kindertageseinrichtungen mit erhöhtem Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen je nach Größe 0,5 bis 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit erhalten. Davon sollen in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen profitieren. Niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote Eine wichtige Unterstützung für die anspruchsvolle Tätigkeit von pädagogischen Fachkräften leisten laut Bundesregierung Fachberaterinnen und Fachberater. Zur Beratung und Begleitung der Qualitätsentwicklung und Förderung der kindlichen Entwicklung ist beabsichtigt, Kindertageseinrichtungen je nach Größe zwischen 80 bis 240 Minuten pro Woche zur Verfügung zu stellen. Um allen Kindern die Teilhabe an Angeboten der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen, sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Inanspruchnahme hinwirken, zum Beispiel durch niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote. Dabei werde der Fokus auf Kinder in herausfordernden Lebenslagen gelegt, die zum einen seltener eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen und zum anderen besonders von früher Förderung profitieren. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/7854(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die datengestützte Bildungsentwicklung zu fördern. Sie kritisiert darin: „Deutschland verfügt über umfangreiche Bildungsdaten aus Lernstandserhebungen sowie nationalen und internationalen Vergleichsstudien. Dennoch bleibt die Wirkung dieser Daten bisher begrenzt: Zu viele Schülerinnen und Schüler erreichen die Mindeststandards in Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen nicht und der Bildungserfolg hängt weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab.“ Erkenntnisse aus erhobenen Daten führten selten zu konkreten Verbesserungen im Unterricht, der Schulentwicklung oder bei der Steuerung von Bildungsprogrammen. Besonders deutlich werde dies an den Übergängen im Bildungssystem – von der frühkindlichen Bildung in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführenden Schulen sowie von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf. Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame Nationale Bildungsoffensive zu starten und dazu verbindliche und messbare Bildungsziele noch für diese Legislaturperiode zu vereinbaren. Ferner solle die Regierung ein Forschungsdatengesetz vorlegen, das der Bildungsforschung die Verknüpfung der Bildungsverlaufsdaten mit anderen Datensätzen rechtssicher und grundrechtsschützend ermöglicht. Auch müssten Lehrkräfte und Schulleitungen dabei unterstützt werden, Daten zur Schul- und Unterrichtsentwicklung sinnvoll einzusetzen. (hau/28.09.2026)