Anträge zur Rentenpolitik

Der Bundestag berät am Freitag, 9. Oktober 2026, über drei Anträge der Fraktion Die Linke zur Rentenpolitik. Der Antrag mit dem Titel „Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze“ (21/8388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ebenso wie der Antrag „Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten“ (21/8389(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Antrag „Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen“ (21/8390(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach der halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. Erster Antrag der Linken Gegen eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung spricht sich die Fraktion Die Linke in ihrem ersten Antrag (21/8388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aus. In der medialen Debatte herrsche das Bild vor, dass die Menschen durch die gestiegene Lebenserwartung immer älter werden und somit auch länger arbeiten sollten. „Dieser vereinfachte Gedanke darf eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den statistischen Daten zur Entwicklung der Lebenserwartung und den Auswirkungen einer solchen Regelung jedoch nicht ersetzen“, schreibt Die Linke und verweist auf die Abhängigkeit der Lebenserwartung vom sozioökonomischen Status. Auch gebe es deutliche regionale Unterschiede, die Verallgemeinerungen nicht zuließen. Die Bundesregierung solle deshalb ihr Gesetzgebungsvorhaben, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln, nicht weiterverfolgen, fordert Die Linke. Zweiter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in einem weiteren Antrag (21/8389(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Erhalt der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“, 45 Beitragsjahre). Auch die Möglichkeit, nach 35 Beitragsjahren im Alter von 63 Jahren mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen zu können, müsse erhalten bleiben, fordern die Abgeordneten. Eine Anhebung der Altersgrenze für die früheste Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte würde die Lebensgestaltungsspielräume älterer Menschen erheblich einschränken. Sie ignoriere zudem verschiedene Gründe, die zu einer Inanspruchnahme dieser Rentenart mit hohen Abschlägen führen können, wie beispielsweise die Pflege von Angehörigen oder die zunehmende Schwierigkeit, aus gesundheitlichen Gründen im bisherigen Beruf weiterarbeiten zu können. „Ein erschwerter Zugang zur Rente für langjährig Versicherte kann somit auch Zusatzkosten für die Individuen und den Staat verursachen, zum Beispiel durch einen Anstieg der Ausgaben für Erwerbsminderungsrenten oder wegen Arbeitslosigkeit“, warnt die Fraktion. Dritter Antrag der Linken Altersteilzeit soll auch weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell möglich sein. Das verlangt die Fraktion Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/8390(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hatte jedoch in ihrem Bericht im Sommer empfohlen, die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersteilzeit von 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und sie künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Auch das Blockmodell soll demnach abgeschafft werden. Die Fraktion kritisiert: „Beide Vorschläge würden die Nutzung der Altersteilzeit erheblich einschränken, vor allem die Abschaffung des Blockmodells, auf das im langjährigen Durchschnitt etwa 80 Prozent aller Altersteilzeitvereinbarungen entfallen. Dabei ist die Inanspruchnahme seit 2010 laut Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ohnehin schon stark rückläufig.“ Weiter führt die Fraktion zur Begründung ihres Antrags aus: Die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen steige erheblich, wenn mit dem Blockmodell ein langjährig bewährtes Instrument des sozialverträglichen Personalabbaus entfallen würde. Dies zeige sich auch durch erste Reaktionen von Betrieben, beispielsweise aus der Automobil- und Zuliefererindustrie, die die Altersteilzeit genutzt hätten, um Stellen sozialverträglich abzubauen. (che/hau/08.10.2026)