Anträge fordern Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen

Der Bundestag stimmt am Freitag, 22. März 2024, über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Deutschland aus der Baukrise führen – Jetzt wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen ergreifen“ (20/8523) ab. Dazu hat der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eine Beschlussempfehlung (20/10754) vorgelegt. In verbundener Beratung wird auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Erfolgsmodell Einfamilienhaus stärken – Eigentum, Freiheit und Familien massiv fördern“ (20/10728) debattiert. Die Vorlage soll anschließend in den federführenden Bauauuschuss überwiesen werden. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion nennt die Lage der Baubranche in ihrem Antrag „dramatisch“. Die Baugenehmigungszahlen brächen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen liefen leer und Projekte würden reihenweise storniert. In der Branche gebe es bereits Kurzarbeit und Entlassungen, erste Betriebe meldeten Insolvenz an. Die dramatische Lage der Bauwirtschaft wirke sich unmittelbar auf den Wohnungsmarkt aus und führe dort „zu steigenden Mieten und gesellschaftlichen Spannungen“, schreiben die Abgeordneten. Leidtragende seien viele Hunderttausende Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung seien, heißt es in dem Antrag. „Bauministerium fehlen Zuständigkeiten“ Ein weiteres Problem sieht die CDU/CSU-Fraktion darin, dass die Bundesregierung das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nicht mit den notwendigen Zuständigkeiten ausgestattet habe, um bezahlbares Bauen und Wohnen wirklich voranzubringen. So liege nur die Neubauförderung in den Händen des BMWSB, während für die Sanierungsförderung das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständig sei. Zudem würden zahlreiche Förderprogramme von der staatlichen KfW-Bankengruppe verwaltet, für die wiederum das Bundesfinanzministerium zuständig sei. Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, im Bereich steuerlicher Maßnahmen eine Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau einzuführen, wonach Unternehmen Mietbegrenzungen garantieren. Außerdem verlangt die Unionsfraktion die steuerliche Förderung und einen auf vier Jahre befristeten fünfprozentigen Abzug für Eigentümer, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen. Den Ländern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen. Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen sollen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Immobilien staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden. „Belastungsmoratorium ausrufen“ Darüber hinaus müsse es massive Kostensenkungen geben. Dazu sei ein Belastungsmoratorium auszurufen: Neue Regeln müssten auf verteuernde Auswirkungen des Bauens überprüft werden. Bis Ende 2027 dürften keine neuen Vorschriften erlassen werden, die das Bauen unnötig verteuern oder verlangsamen. Die kürzlich beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) sei zurückzunehmen und ein verbindliches Förderkonzept vorzulegen, das die rechtlichen Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz sozial flankiert und wirtschaftliche Überforderungen vermeidet. „Kostensenkungspotenziale erschließen“ Darüber hinaus sei die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen voranzutreiben, um damit die Kostensenkungspotenziale des seriellen und modularen Bauens etwa mit Typengenehmigungen zu erschließen. Schließlich sollen beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle Zuständigkeiten konzentriert werden, „die notwendig sind, um die Themen Bauen, Wohnen und Sanieren wirkungsvoll voranzubringen“, schreiben die CDU/CSU-Abgeordneten in ihrem Antrag. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die stärkere Förderung selbstgenutzten Wohnraums. Ihrem Antrag zufolge sollen Steuerzahler einmalig über einen Zeitraum von zehn Jahren „linear alle Bau- beziehungsweise Kaufkosten selbstgenutzten Wohneigentums bis zu einer Höchstgrenze von 200.000 Euro steuerlich wirksam absetzen“ können. Die AfD-Abgeordneten wollen ferner die Grundsteuer abschaffen sowie die Grunderwerbsteuer bei Immobilien zu eigenen Wohnzwecken. Für weitere Erwerbszwecke soll eine bundesweit einheitliche Obergrenze von 3,5 Prozent bei der Grunderwerbsteuer gelten. Der Ausfall der Grundsteuereinnahmen soll den Kommunen ersetzt werden. (vom/nki/bal/21.03.2024)