Weitere Beteiligung am Mittelmeer-Einsatz „Sea Guardian“

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 21. März 2024, nach rund 45-minütiger Aussprache namentlich über den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer (20/10161) ab. Dazu hat der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/10649). Darüber hinaus liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses (20/10650) zur Finanzierbarkeit vor. Antrag der Bundesregierung Nach dem Willen der Bundesregierung soll sich die Bundeswehr ein weiteres Jahr an der Nato-Sicherheitsoperation im Mittelmeer beteiligten. Dafür sollen wie bisher bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um im Mittelmeerraum zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld beizutragen. „Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer“, heißt es. Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages.“ Rechtliche Grundlage seien unter anderem mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 und die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, vor allem Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016, zuletzt verlängert durch Resolution 2684 (2023). Das Mandat ist befristet bis Ende März 2025, die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 1,9 Millionen Euro. (vom/ahe/15.03.2024)