AfD schlägt Gereon Bollmann als Vizepräsident des Bundetages vor
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 21. März 2024, ohne Aussprache in geheimer Wahl über einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10463) ab, die ihren schleswig-holsteinischen Abgeordneten Gereon Bollmann als Vizepräsident des Deutschen Bundestages vorschlägt. Der 70-jährige Abgeordnete gehört dem Bundestag seit Oktober 2021 an und zog über die Landesliste seiner Partei in das Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Schleswig ist Mitglied im Petitionsausschuss, im Familienausschuss und in der Kinderkommission des Bundestages sowie stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Er ist darüber hinaus stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Baltischen Parlamentariergruppe. Steffen Janich kandidiert für PKGr Ebenfalls ohne Aussprache entscheiden die Abgeordneten über einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10464), die ihren sächsischen Abgeordneten Steffen Janich als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorschlägt. Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 368 Stimmen erforderlich. Der 53-jährige frühere Polizeibeamte im Polizeivollzugsdienst der Landespolizei Sachsen zog im Oktober 2021 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge in den 20. Deutschen Bundestag ein. Janich ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und im Ausschuss für Digitales. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Mittelamerikanischen Parlamentariergruppe und der Parlamentariergruppe Östliches Afrika. Einsetzung eines Gremiums nach dem Geldwäschegesetz Darüber hinaus stimmt das Parlament ohne Aussprache über einen Antrag mit dem Titel „Einsetzung eines Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes“ ab, den die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht haben (20/10723). Das Gremium soll aus elf Mitgliedern bestehen. Im Anschluss an die Einsetzung stimmt der Bundestag über Wahlvorschläge der Fraktionen (20/10738, 20/10739, 20/10740, 20/10741, 20/10742) ab, in denen Mitglieder für dieses Gremium benannt werden. Für die SPD-Fraktion stehen Sonja Eichwede, Carlos Kasper und Dr. Jens Zimmermann zur Wahl. Für die CDU/CSU-Fraktion wurden Matthias Hauer, Dr. Michael Meister und Mechthilde Wittmann vorgeschlagen. Für Bündnis 90/Die Grünen sind Marcel Emmerich und Sabine Grützmacher nominiert. Für die FDP stehen Markus Herbrand und Manuel Höferlin zur Wahl. Für die AfD wurde Kay Gottschalk vorgeschlagen. Finanztransaktionen im Blick Gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes unterrichtet das Bundesfinanzministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten ein Gremium des Deutschen Bundestages über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Die Zentralstelle erhebt und analysiert Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und gibt diese an die zuständigen inländischen öffentlichen Stellen weiter, damit solche Taten aufgeklärt, verhindert oder verfolgt werden können. Sie wirkt auch an der Feststellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen oder Personengesellschaften mit, deren Verfügung aufgrund von Wirtschaftssanktionen der EU beschränkt ist. Der Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise dieses Gremiums, in dem das Bundesfinanzministerium und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ständig vertreten sind. (vom/15.03.2024)