Damit die Rechnung aufgeht – Gesetzesänderungen stützen den Bundesetat
Zusammen mit ihrem Haushaltsgesetz 2027 hat die Bundesregierung auch den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 eingebracht. Das Gesetz trägt laut Regierung dazu bei, dass die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme nach Artikel 115 des Grundgesetzes eingehalten werden kann. Haushaltsbegleitgesetz 2027 Konkret sollen die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöht werden, um Mehreinnahmen in den Haushalt zu spülen. Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien soll abgeschafft werden. Der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung soll sinken und damit den Bundeshaushalt ebenfalls entlasten. Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen sollen künftig mit einem bestimmten Betrag pro Jahr im Bundeshaushalt landen und nicht ausschließlich im Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das Haushaltsbegleitgesetz sieht also gesetzliche Änderungen vor, die notwendig sind, damit die im Haushaltsentwurf veranschlagten Einnahmen und Ausgaben tatsächlich erzielt werden können. Nicht in jedem Haushaltsjahr wird dem Haushaltsgesetz ein solches „Begleitgesetz“ zur Seite gestellt. Der Haushalt 2026 wurde ohne ein solches Gesetz beschlossen. Zum Haushalt 2025, den die damals neue schwarz-rote Bundesregierung eingebracht hatte, verabschiedete der Bundestag am 18. September 2025 das Haushaltsbegleitgesetz 2025 (21/778(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/1579(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem wurde darin geregelt, dass Kosten zur Sicherung der Gasversorgung auch aus dem KTF finanziert werden können, um die Verbraucher zu entlasten. In den zehn Jahren davor, seit 2015, gab es keine Haushaltsbegleitgesetze. Haushaltsfinanzierungsgesetze 2023 und 2024 Dafür beschloss der Bundestag am 2. Februar 2024 ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/10150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das Finanzminister Christian Lindner (FDP) parallel zum Haushaltsgesetz 2024 eingebracht hatte. Darin wurde unter anderem die Luftverkehrsteuer angehoben. Mit dem Gesetz reagierte die Ampelkoalition auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023, das die Umwidmung nicht benötigter Corona-Kredite zugunsten des KTF für verfassungswidrig erklärt hatte, sodass sich im Bundeshaushalt eine Lücke von 60 Milliarden Euro auftat. Zuvor hatte der Bundestag bereit am 15. Dezember 2023 ein erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 (20/8298(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/8765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen, mit dem unter anderem die Einkommensgrenzen beim Elterngeld abgesenkt worden waren (20/9666(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/9792(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltssicherungsgesetz 1965 In den Anfangsjahren der Republik, zur Zeit des Wirtschaftswunders, wurden die Bundeshaushalte ohne ausdrückliche „Begleitgesetze“ verabschiedet. Gesetze mit finanz- und haushaltswirksamen Änderungen wurden in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren beschlossen, eine enge Koppelung an die parlamentarische Beratung der jeweiligen Haushaltsgesetze fehlte. Ein wichtiger Vorläufer der späteren Haushaltsbegleitgesetze war der von Finanzminister Dr. Rolf Dahlgrün (FDP) eingebrachte Gesetzentwurf zur Sicherung des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz, 5/58(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der in 21 Artikeln zahlreiche Gesetze änderte und den der Bundestag am 9. Dezember 1965 verabschiedete (5/84(Dokument, öffnet ein neues Fenster), zu 5/84(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltsstrukturgesetze 1975 und 1981 Erst Nach der Ölkrise 1973 ergab sich die Notwendigkeit, die Haushaltsaufstellung durch umfangreiche Gesetzesänderungen abzusichern. Im Herbst 1975 legte Finanzminister Hans Apel (SPD) den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz, 7/4127(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Eingriffe in mehr als 40 Bundesgesetze waren vorgesehen. Es brauchte zwei aufeinanderfolgende Vermittlungsverfahren, ehe der Bundestag am 12. Dezember 1975 die endgültige Fassung beschließen konnte (8/4224(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4243(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4359(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4372(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4461(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Sechs Jahre später sah sich die sozialliberale Koalition erneut gezwungen, die Investitionstätigkeit anzuregen, die Dynamik öffentlicher Ausgaben zu begrenzen und die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte zurückzuführen. Finanzminister war nun Hans Matthöfer (SPD). Sein Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) erforderte ebenfalls ein Vermittlungsverfahren, dessen Ergebnis der Bundestag am 10. Dezember 1981 zustimmte (9/795(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/842(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/888(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/796(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/843(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/889(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/971(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/985(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/972(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/1140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltsbegleitgesetze 1983 und 1984 Ein Jahr später, am 1. Oktober 1982, kam es zum Regierungswechsel. Die christlich-liberale Koalition mit Finanzminister Dr. Gerhard Stoltenberg (CDU) legte nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf „zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts“ (Haushaltsbegleitgesetz 1983, 9/2074(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/2140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 16. Dezember 1982 (9/2283(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/2290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es zielte darauf ab, den Bundeshaushalt 1983 um rund zwölf Milliarden DM zu entlasten. Unter anderem wurde die BAföG-Förderung für Studierende auf Volldarlehen umgestellt und das Schüler-BAföG stark eingeschränkt. Terminologisch ging man zum Begriff des „Haushaltsbegleitgesetzes“ über, das den Haushalt flankiert, aber nicht mehr Strukturveränderungen in den Mittelpunkt stellt. Das Haushaltsbegleitgesetz des Folgejahres 1984 trug den Titel „Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe“ (10/335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Gesetz entlastete den Bundeshaushalt von 1984 bis 1987 um rund 28 Milliarden DM. Unter anderem wurde die Eingangsbesoldung für Beamte, Richter und Soldaten im gehobenen und höheren Dienst abgesenkt. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 15. Dezember 1983 (10/690(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 10/691(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltsbegleitgesetze 1989 und 1991 Fünf Jahre später folgte das „Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte“ (Haushaltsbegleitgesetz 1989, 11/2969(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 11/3009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das unter anderem eine Erhöhung der Versicherungsteuer bei Reiseversicherungen vorsah und den Bund von 1988 bis 1992 um 5,24 Milliarden DM entlasten sollte. Verabschiedet wurde das Gesetz am 24. November 1988 (11/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster) neu). Nach weiteren zweieinhalb Jahren – Deutschland war inzwischen wiedervereinigt – legten CDU/CSU und FDP (21/221(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie die Bundesregierung (12/401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gleichlautende Gesetzentwürfe „über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet“ vor. Finanzminister war seit 1989 Dr. Theo Waigel. Endgültig verabschiedet wurde das Gesetz nach einem Vermittlungsverfahren am 19. Juni 1991 (12/461(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 12/581(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 12/697(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 12/769(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem wurde das Kindergeld für erste Kinder, die in den neuen Ländern in einer Ein-Kind-Familie lebten, von 50 auf 65 DM monatlich erhöht. Haushaltsbegleitgesetze 2004, 2005 und 2006 Drei Haushaltsbegleitgesetze hintereinander gab es für die Haushalte 2004, 2005 und 2006 im Anschluss an die Rezession der frühen Nullerjahre. Das von Finanzminister Hans Eichel (SPD) eingebrachte Haushaltsbegleitgesetz 2004 (15/1502(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/1639(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/1750(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/1751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schränkte unter anderem die Eigenheimförderung ein und wurde erst nach einem Vermittlungsverfahren am 19. Dezember 2003 endgültig verabschiedet (15/1993(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/2261(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beim von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Haushaltsbegleitgesetz 2005 (15/3442(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/3755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) konnte der Bundestag am 25. November 2004 den Einspruch des Bundestages (15/3946(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/4160(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegen das nicht zustimmungspflichtige Gesetz zurückweisen (15/4278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beschlossen wurde unter anderem eine Reduzierung der Mineralölsteuervergütung für Agrardiesel. Nach dem Regierungswechsel 2005 brachte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) das Haushaltsbegleitgesetz 2006 (16/752(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 16/1369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Großen Koalition aus Union und SPD ein, das der Bundestag am 19. Mai 2006 verabschiedete (16/1525(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wurde unter anderem der Regelsatz der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent angehoben. Haushaltsbegleitgesetze 2011, 2013 und 2014 Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) legte vier Jahre später das Haushaltsbegleitgesetz 2011 (17/3030(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Koalitionsregierung aus Union und FDP vor, mit dem unter anderem eine Luftverkehrsteuer eingeführt wurde. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 28. Oktober 2010 (21/3406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Schäuble war es auch, der die Haushaltsbegleitgesetze 2013 (17/10588(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/10864(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und 2014 (18/1050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einbrachte. Mit dem ersten Gesetz, das der Bundestag am 20. November 2012 verabschiedete (17/11477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), wurde unter anderem in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für 2013 einmalig um 2,5 Milliarden Euro auf 11,5 Milliarden Euro vermindert. Das Haushaltsbegleitgesetz 2014 (18/1050(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 18/1223(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der neuerlichen Großen Koalition aus Union und SPD senkte den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds für 2014 vorübergehend auf 10,5 Milliarden Euro und für 2015 auf 11,5 Milliarden Euro. Verabschiedet wurde es am 27. Juni 2014 (18/1762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (vom/31.08.2026)
