AfD fordert Steuer­vergünstigung für Agrardiesel

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag „Steuervergünstigung für Agrardiesel“ (20/10055). Deutsche Bauern dürften nicht „erneut belastet“ werden, heißt es in der Vorlage, über die der Bundestag am Mittwoch, 20. März 2024, namentlich entscheidet. Zur Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/10469) vor. Erstmals beraten die Abgeordneten darüber hinaus einen Antrag, den die Unionsfraktion zu dem Thema eingebracht hat (20/10721). Ob über die Vorlage mit dem Titel „Agrardiesel-Steuerentlastung für unsere Landwirtschaft unverzichtbar“ im Anschluss an die Aussprache direkt abgestimmt wird oder sie zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird, ist noch offen. Antrag der AfD Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion vor, im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 2024 die Mittel für den Abbau der Nutztierhaltung sowie die geplanten Mittel für die Wiedervernässung von Mooren zu streichen. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen seien, mit Ausnahme von alternativen Kraftstoffen, maßgeblich auf Dieselkraftstoff angewiesen, heißt es zur Begründung. Praxistaugliche Elektroantriebe existierten derzeit nicht, weshalb sich am Kraftstoffverbrauch durch eine Streichung der Steuervergünstigung für Agrardiesel nichts ändere. Antrag der CDU/CSU Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/10721) auf, die Vergünstigungen beim Argardiesel dauerhaft fortzuführen. Denn die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft befinde sich aktuell, wie auch andere Wirtschaftszweige in Deutschland, in der Krise. Während die Weltwirtschaft und die Wirtschaft in der EU wachsen würden, hinke Deutschland anderen Staaten hinterher. Die geplante Abschaffung der Vergünstigung des Agrardiesels sei ein Schlag ins Gesicht für die Landwirtinnen und Landwirte. Die Pläne massiver Steuererhöhungen beim Agrardiesel seien eine Kampfansage der aktuellen Bundesregierung an die heimische Land- und Forstwirtschaft. (ste/irs/20.03.2024)