Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/6693(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD, die Linksfraktion und ein Unionsabgeordneter. In zweiter Beratung lehnte das Parlament einen Änderungsantrag (21/6710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und in dritter Beratung einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6711(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Für den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen Union, AfD und SPD. Zudem nahm das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses eine Entschließung zu dem Gesetz mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und der Linken gegen das Votum der AfD und eines Unionsabgeordneten an. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf wird die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt. In das Einführungsgesetz zum BGB wird das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen, das Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. Entschließung verabschiedet In der angenommenen Entschließung des Bundestages wird die Bundesregierung aufgefordert, verschiedene nationale Fördermaßnahmen eingehend zu prüfen und den Bundestag am Ergebnis dieser Prüfung teilhaben zu lassen. Geprüft werden sollen auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie ein unternehmensfinanzierter Reparaturbonus nach dem Vorbild Frankreichs. Der maximal mögliche Zeitraum zum Ergreifen mindestens einer Fördermaßnahme sollte nach Möglichkeit nicht ausgereizt werden, heißt es in der Entschließung. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollte darüber hinaus eine Informationskampagne entwickelt werden, mit der die mit diesem Gesetz eingeführten neuen Regelungen der Bevölkerung nähergebracht werden. Ziel müsse sein, so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie möglich zu erreichen und zu ermutigen, ihr neues Recht auf Reparatur auch tatsächlich wahrzunehmen. Bei Reparaturbetrieben und -initiativen sollte der Entschließung zufolge für die Teilnahme an der zu schaffenden nationalen Sektion der Europäischen Online-Plattform für Reparaturen beziehungswiese der nationalen Online-Plattform für Reparaturen geworben werden, um die Plattform mit Leben zu füllen und Verbraucherinnen und Verbrauchern so einen bestmöglichen Überblick über die vorhandene Reparaturinfrastruktur in Deutschland zu geben. Änderungs- und Entschließungsantrag der Grünen In ihrem abgelehnten Änderungsantrag (21/6710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stellten die Gründen fest, dass nach Einschätzung von Verbraucherverbänden praktische Umsetzungsdefizite bestehen, vor allem im Hinblick auf mangelnde Preistransparenz, eingeschränkten Zugang zu Ersatzteilen, geringe Verbindlichkeit von Informationen und begrenzte praktische Nutzbarkeit des Reparaturrechts. Notwendig sei eine maßvolle, richtlinienkonforme Nachschärfung, die die Wirksamkeit der Regelungen erhöht, ohne zusätzliche unverhältnismäßige Belastungen zu schaffen. Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/6711(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, zu prüfen, ob ergänzende bußgeldbewehrte Regelungen erforderlich sind, um die Effektivität der Vorgaben sicherzustellen. Geprüft werden sollte auch die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen im Hinblick auf die Durchsetzung der Reparaturpflichten sowie die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus. (ste/hau/vom/25.06.2026)
